Basel III

Basel III ist ein Rahmenwerk des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht.

Basel III beinhaltet ergänzende Empfehlungen zu den im Jahr 2004 beschlossenen Eigenkapitalanforderungen (Basel II) für Banken. Die neuen Empfehlungen basieren einerseits auf den Erfahrungen mit Basel II und andererseits auf den Erkenntnissen aus der weltweiten Finanzkrise 2007/2008. Basel III umfasst Empfehlungen, die die Finanzwelt stabiler machen sollen. Von den Banken werden die Stärkung des Eigenkapitals und die zusätzliche Eigenkapitalvorsorge in Form von Kapitalpuffern gefordert. Zudem werden eine Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio) und zwei neue Liquiditätskennzahlen (Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio) eingeführt. Damit sollen die Banken im Falle einer Krise stabiler und stärker agieren können. Ein erster Teil von Empfehlungen wurden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht bereits im Dezember 2010 beschlossen. 

Finalisiert wurde Basel III im Dezember 2017 mit neuen Regeln zur Berechnung der sogenannten Risikogewichteten Aktiva (RWA) einer Bank.

Basel III sieht im Vergleich zu Basel II strengere Mindestkapitalanforderungen (1. Säule) vor und schreibt eine harte Kernkapitalquote von 7 Prozent vor (hartes Kernkapital der Mindesteigenkapitalanforderungen 4,5 Prozent plus hartes Kernkapital des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 Prozent). Hinzu kommt zusätzliches Kernkapital in Höhe von 1,5 Prozent und Ergänzungskapital in Höhe von 2 Prozent, so dass sich im Ergebnis die Eigenkapitalanforderungen auf 10,5 Prozent addieren. Damit wird die ursprüngliche Quote von vor der Krise deutlich erhöht. Auch die Anforderungen für andere wichtige Stabilitäts-Kennzahlen wurden erhöht.

In der Europäischen Union erfolgt die Umsetzung der Baseler Empfehlungen im Wege der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation, kurz CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, kurz CRD). Die ersten Empfehlungen von Basel III (u. a. höhere Kapitalquoten und die kurzfristige Liquiditätskennzahl) aus dem Jahr 2010 wurden unter Anpassung an europäische Besonderheiten bis zum Jahr 2014 in europäisches Recht umgesetzt und ergänzen das Vorgehen der Bundesregierung auf nationaler Ebene.

Mit dem europäischen Bankenpaket von 2019 wurde die Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio) und die neue langfristige Liquiditätskennzahl als verbindliche einheitliche europäische Anforderung für Mitte 2021 eingeführt.

Die finalen Empfehlungen des Baseler Ausschusses aus dem Dezember 2017 sollen gemäß des Baseler Ausschusses ab dem Jahr 2023 umgesetzt werden. Die Europäische Kommission hat im Oktober 2021 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zur Umsetzung der finalen Empfehlungen vorgelegt, der nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union unter Beteiligung des Rates und des Europäischen Parlaments durchlaufen wird.