Energiesteuer

Es handelt sich um eine in der Europäischen Union harmonisierte Verbrauchsteuer. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Energiesteuergesetz auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert.

Die Höhe der Steuer ist je nach Energieerzeugnis und Verwendungszweck unterschiedlich. Im Regelfall wird die Energiesteuer beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt.

Zahlreiche Steuerbegünstigungen fördern außerdem den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel und Energieträger. Diese Steuerbegünstigungen werden entweder in Form einer Steuerbefreiung oder einer vollständigen oder teilweisen nachträglichen Entlastung von der Energiesteuer gewährt.

Die Energiesteuer wird von der Zollverwaltung erhoben. Das jährliche Steueraufkommen von rund 37,1 Milliarden Euro zeigt die Bedeutung der Energiesteuer für die Wirtschaft und den Staatshaushalt.

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