Europäische Zentralbank (EZB)

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie wurde 1998 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die EZB besitzt formal den Status eines EU-Organs. Gemäß Artikel 282 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die EZB bei der Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig.

Allgemeines

Im Rahmen der Europäischen Einigung entschieden sich einige Staaten der Europäischen Gemeinschaft für die Einführung einer gemeinsamen Währung, dem Euro. Zur Schaffung der Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik wurde am 1. Juni 1998 das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet. Es umfasst gemäß Artikel 282 Absatz 1 AEUV die EZB und die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Das Eurosystem hingegen besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro bereits eingeführt haben. Diese Unterscheidung bleibt notwendig, solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, deren Währung nicht der Euro ist. 

Aufgaben und Ziele

Das ESZB wird von den Beschlussorganen der EZB geleitet. Aufgaben und Ziele sind in Artikel 127 AEUV geregelt. In der Satzung des ESZB und der EZB, die dem AEUV als Protokoll beigefügt ist, werden sie im Einzelnen erläutert. Vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone. Soweit dies ohne die Beeinträchtigung dieses Zieles möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der Europäischen Union, um zur Verwirklichung deren Ziele beizutragen. 

Zu den grundlegenden Aufgaben gehören:

Zu den weiteren Aufgaben zählen: