Konvergenzkriterien

Damit die zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erforderliche dauerhafte Konvergenz gewährleistet wird, sieht der AEUV vier Kriterien vor, die jeder Mitgliedstaat erfüllen muss, der den Euro einführen will. Die Erfüllung der Konvergenzkriterien wird anhand von Berichten der Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) überprüft.

Allgemeines

Festgelegt wurden folgende vier Kriterien: 

Darüber hinaus berücksichtigen die Konvergenzberichte der Kommission und der Europäischen Zentralbank auch die Ergebnisse bei der Integration der Märkte, den Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanzen, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes.

Diese Konvergenzkriterien sollen gewährleisten, dass die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der WWU ausgewogen und ohne Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten verläuft.