Leerverkäufe

Leerverkauf (auch: Short Sale) ist ein Begriff aus dem Bank- und Finanzwesen, der den Verkauf von Waren oder Finanzinstrumenten (insbesondere Wertpapieren) beschreibt, die der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt nicht besitzt.

Allgemeines

Ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln wurden in Deutschland im Juli 2010 durch das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte (BGBl 2010, 945) verboten, um den mit diesen verbundenen Risiken für die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte im Kern entgegenzuwirken. Zudem wurden ungedeckte Credit Default Swaps (CDS) auf öffentliche Schuldtitel verboten.

Seit November 2012 sind an die Stelle der nationalen Regelungen die inhaltlich entsprechenden Verbotsregelungen der EU-Verordnung Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-LeerverkaufsVO) getreten.