Treuhandanstalt

Die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt), die in der Endphase der Regierung Modrow am 1. März 1990 gegründet wurde, hatte durch das noch von der Volkskammer der DDR beschlossene und durch Art. 25 des Einigungsvertrages bestätigte Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17. Juni 1990 die Aufgabe, das ehemalige volkseigene Vermögen der früheren DDR zu privatisieren. Ziel war es, die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

Die Treuhandanstalt war als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert und unterstand der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministers der Finanzen.

Die Privatisierungsaufgabe war im Wesentlichen Ende 1994 beendet. Auf der Grundlage des Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbleibenden Aufgaben der Treuhandanstalt vom 9. August 1994 werden die Restaufgaben von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) erledigt.

Entsprechend der fortgeschrittenen Abarbeitung der verbliebenen Restaufgaben wurde mit dem Gesetz zur Abwicklung der BvS vom 28. Oktober 2003 eine weitere Umstrukturierung vollzogen. Seit dem 1. Januar 2004 befindet sich die BvS in Abwicklung. Abwickler ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

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