Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern sind indirekte, auf Abwälzung angelegte Steuern, die auf den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren erhoben werden und somit die Einkommens- oder Vermögensverwendung belasten. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer knüpft der Steuerentstehungstatbestand an einen tatsächlichen Vorgang oder Zustand an.

Aufgrund ihrer Erhebungsform zählen die Verbrauchsteuern – einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer – zur Gruppe der so genannten indirekten Steuern.

Die Verbrauchsteuern werden auf verbrauchsteuerpflichtige Waren erhoben, die im Steuergebiet in den Wirtschaftskreislauf treten und ver- oder gebraucht werden. Das Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Auch die Freihäfen gehören zum Steuergebiet.

Zu den bundesgesetzlich geregelten besonderen Verbrauchsteuern gehören:

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