Der Beirat erörtert in diesem Gutachten die grundsätzlichen ökonomischen Aspekte von Haushaltskrisen in Bundesstaaten und stellt Überlegungen dazu an, in welcher Weise die bundesstaatliche Gemeinschaft eingreifen sollte, wenn ein Bundesland in eine Haushaltskrise geraten ist. Der Beirat geht auch der Frage nach, mit Hilfe welcher institutionellen Regelungen Vorsorge dafür getroffen werden kann, dass Haushaltskrisen vermieden werden.
Um finanzpolitischen Fehlentwicklungen einzelner Gebietskörperschaften frühzeitig zu erkennen und ggf. zu korrigieren schlägt der Beirat u.a. ein abgestuftes Überwachungsverfahren vor. Zur Umsetzung des Verfahrens empfiehlt der Beirat die Einrichtung eines „Stabilitätsrates“, der sich aus Finanzministern der Länder sowie aus dem Bundesrechnungshof, der Bundesbank und unabhängigen Sachverständigen unter Federführung des Bundesfinanzministers zusammensetzt.