Arbeit und Steuererklärung04.11.2009  

Online-Rechner: Faktorverfahren für Ehegatten

Ehegatten können ab 2010 neues Verfahren für Lohnsteuerabzug wählen

Steuerkarte Quelle: panthermedia.net Helma Spona
Neues Verfahren für den Lohnsteuerabzug

Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen  IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen.

Der Vorteil des sogenannten Faktorverfahrens: Bei jedem der Ehegatten werden die steuerentlastenden Vorschriften schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – insbesondere der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können.

Eintragung auf Lohnsteuerkarte

Wer das Faktorverfahren im nächsten Jahr anwenden will, kann die Eintragung des Faktors nach Erhalt der Lohnsteuerkarten 2010 bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Faktor wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und eingetragen. Die bekannten Kombinationen der Steuerklassen III und V sowie IV und IV ohne Faktor sind weiterhin möglich.

Neue Berechnungsmöglichkeit

Alle, die sich nun fragen, ob sich das neue Faktorverfahren für sie lohnt, können es im Internet jetzt selbst nachrechnen. Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder stellen als Ergänzung zum Abgabenrechner [Glossar] nun auch eine Berechnungsmöglichkeit für den Faktor bereit. So ist es möglich, die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuerklassenkombination zu vergleichen.

Zum Online-Rechner [Extern]

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