BMF-Schreiben14.10.2009  

Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgerungen aus der Anwendung des § 3 Nr. 26a EStG: Zahlungen an Mitglieder des Vorstands

Hierzu: BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2009
- IV C 4 - S 2121/07/0010 - (2009/0680374) -

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