BMF-Schreiben09.01.2009  

Steuerabzug von Einkünften beschränkt steuerpflichtiger Fotomodelle; Aufteilung von Gesamtvergütungen

Hinweis auf das BMF-Scheiben vom 9. Januar 2009 - IV C 3 - S 2300/07/10002 -.

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