BMF-Schreiben23.02.2012  

Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. Januar 2012

Hierzu: BMF-Schreiben vom 23. Februar 2012.

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