BMF-Schreiben05.07.2011  

Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. August 2011

Hierzu: BMF-Schreiben vom 5. Juli 2011
- IV C 5 - S 2353/08/10007 - (2011/0538967) -

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