BMF-Schreiben05.10.2010  

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2011 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Die Gemeinden stellen Lohnsteuerkarten letztmalig für das Kalenderjahr 2010 aus, weil der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Die Umstellung auf dieses neue Verfahren soll ab 2012 erfolgen. Bis zum Start des elektronischen Verfahrens wird es im Jahr 2011 einen Übergangszeitraum geben, in dem die Lohnsteuerkarten 2010 ihre Gültigkeit behalten.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.

Das BMF-Schreiben erläutert, welche Regelungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem Kalenderjahr 2011 zu beachten sind.

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