Die steuerlichen Pauschbeträge für Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen werden auf der Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 4 EStG).
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das für das Bundesreisekostengesetz zuständige Bundesinnenministerium erst zum 1. Januar 2012 eine Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder herausgeben, so dass die für steuerliche Zwecke anzuwendende Übersicht auch erst zu diesem Stichtag aktualisiert werden kann. Bis dahin gelten die mit dem BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2009 bekanntgegebenen Pauschbeträge fort.