BMF Schreiben vom 15. Dezember 2011 - IV C 5 - S 2334/11/10005, DOK: 2011/1005760 -
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.