BMF-Schreiben13.07.2009  

Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeitengestellungen bei Auswärtstätigkeit
(§ 3 Nummer 13 und 16, § 8 Absatz 2 Satz 6 EStG)

Anwendung des BFH-Beschlusses vom 19. November 2008 - VI R 80/06 - und der Lohnsteuer-Richtlinien (R 8.1 Absatz 8 Nummer 2 LStR 2008)

Die Rechtsgrundsätze des Beschlusses sind über den entschiedenen Einzelfall hinaus anwendbar. Es ist nicht zu beanstanden, wenn weiterhin nach den Regelungen in den Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (R 8.1 Absatz 8 Nummer 2 LStR 2008) verfahren wird.

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