BMF-Schreiben10.07.2009  

Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten

Änderung von § 20 Abs. 2 UStG durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)

Durch Artikel 8 des Bürgerentlastungsgesetzes wird die Umsatzgrenze für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) auf bundeseinheitlich 500.000 Euro angehoben. Die Neuregelung wird rückwirkend zum 1. Juli 2009 in Kraft treten und ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Regelung können Anträge auf Anwendung der Ist-Versteuerung unter Berücksichtigung der neuen Umsatzgenze ab sofort vom Finanzamt genehmigt werden.

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