BMF Journal Ausgabe 04/200827.05.2008  

Abgeltungsteuer einfach erklärt: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Detailaufnahme Rechenschieber; Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag [Glossar] und gegebenenfalls Kirchensteuer [Glossar] belegt. Die Abgeltungsteuer [Glossar] fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro [Glossar] bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer [Glossar].

Wie wird die Abgeltungsteuer erhoben?

Die Abgeltungsteuer wird in Zukunft direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für die meisten Steuerpflichtigen bedeutet dies eine deutliche Entlastung: Die einheitliche Besteuerung der verschiedenen Kapitalanlageformen bietet ein hohes Maß an Transparenz und erleichtert die individuelle Anlageentscheidung. Außerdem braucht man bei der Einkommensteuererklärung die Kapitaleinkünfte nicht mehr extra anzugeben, sofern keine Sonderfälle geltend gemacht werden.

Müssen alle Steuerpflichtigen 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen?

Für die Abgeltungsteuer gilt das so genannte Veranlagungswahlrecht: Ein Steuerpflichtiger, dessen individueller Steuersatz über 25 Prozent liegt, wird sich für die neue Besteuerung entscheiden. Liegt der Steuersatz des Steuerpflichtigen allerdings unter 25 Prozent, so kann er das alte Besteuerungsverfahren wählen, das sich am individuellen Steuersatz orientiert – und sich das „zu viel“ gezahlte Geld über seine Steuererklärung [Glossar] im Folgejahr zurückholen.

Welche Übergangsregelungen gibt es?

Es besteht ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, das heißt:

  • Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist von einem Jahr (Haltedauer) eingehalten wurde.
  • Für Wertpapiere, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden, fällt Abgeltungsteuer an – unabhängig von der Haltedauer.
  • Oben genannte Regelungen gelten auch für Anteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.

Für Zertifikate gelten Sonderregelungen.

Was ändert sich für meine Altersvorsorge [Glossar]?

Auf Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben. Das heißt: Riester-Fondssparpläne, Rürup-Rente [Glossar] und betriebliche Vorsorgepläne bleiben von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Das gilt auch für private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer mindestens zwölf Jahre beträgt.

Lohnt sich die Umschichtung bisheriger Kapitalanlagen, um die Abgeltungsteuer zu umgehen?

Zum Teil wird Steuerpflichtigen empfohlen, Vermögen umzuschichten und bestimmte Kapitalanlagen noch im Jahre 2008 zu erwerben. Doch ist bei der Wahl einer Spar- oder Finanzstrategie nicht der steuerliche Aspekt, sondern die individuelle Lebensplanung entscheidend. Sparer sollten vor allem darauf achten, wie lange sie sich an eine Anlageform binden und welche Risiken sie eingehen wollen. Außerdem sollte jeder abwägen, ob die eventuellen zusätzlichen Kosten der neuen Kapitalanlage durch die steuerlichen Vorteile ausgeglichen werden. Umschichtungen sind meist mit Spesen oder Ausgabeaufschlägen verbunden. So entstehen beispielsweise bei Dachfondsanteilen  sowohl auf der Ebene des Dachfonds als auch der Zielfonds Kosten.

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