Eine Doppelbesteuerung kann nach folgenden Prinzipien erfolgen:
In Deutschland gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer, für Nicht-Inländer gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip. Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz wird die Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland und ein Sparkonto im Ausland hat, mit den Zinsen aus diesem Sparkonto grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen in dem betreffenden ausländischen Staat legt dann fest, ob die Zinsen von Deutschland oder dem ausländischen Staat besteuert werden dürfen.
Inwieweit Doppelbesteuerung vermieden werden können, wird in dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.
Informationen des Bundesministeriums für Finanzen