
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Mit unserer Checkliste gut informiert
Mit unserer Checkliste wollen wir Sie bei der Wahl einer zusätzlichen Altersvorsorge [Glossar] unterstützen. In neun Schritten erfahren Sie, worauf es bei der Entscheidung für ein individuell auf Ihre Lebenssituation zugeschnittenes Vorsorgeprodukt ankommt.

1. Schritt: Die persönliche Versorgungsanalyse
2. Schritt: Prüfung der allgemeinen finanziellen Situation
3. Schritt: Die persönliche Rechnung aufstellen
4. Schritt: Betriebliche Altersversorgung nutzen
5. Schritt: Die Entscheidung für eine bestimmte Anlageform treffen
6. Schritt: Die verschiedenen Anlagemöglichkeiten prüfen
7. Schritt: Ein Beratungsgespräch wahrnehmen
8. Schritt: Der Vertragsabschluss
Ob es sich um eine Riester- oder Basis/“Rürup“-Rente, eine betriebliche Altersversorgung oder eine andere Form der Zusatzvorsorge dreht – vor dem Abschluss eines Vertrags steht die persönliche Versorgungsanalyse:
Durch einen Altersvorsorgevertrag binden Sie sich für eine lange Zeit. Deshalb sollten Sie prüfen, auf welchen Betrag Sie dauerhaft verzichten können, um ihn für die Altersvorsorge zu verwenden. Denn wer in Zeiten finanzieller Engpässe den Vertrag vorzeitig auflösen muss, verliert meist einen Teil des angelegten Geldes. Deshalb sollten Sie genau überlegen,
Nachdem Sie festgestellt haben, welche Mittel Sie einsetzen können, können Sie prüfen, welche Anlagemöglichkeiten für Sie überhaupt in Frage kommen.
Sie sollten auf jeden Fall prüfen, ob der Abschluss einer staatlich geförderten Riester-Rente für Sie von Vorteil ist. „Riester-berechtigt“ sind beispielsweise die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte sowie Beamte und diesen gleichgestellte Personen. Auch die Ehegatten von Förderberechtigten haben grundsätzlich die Möglichkeit, von den staatlichen Zulagen zu profitieren.
Sofern Sie zum förderberechtigten Personenkreis zählen, rechnen Sie aus,
Außerdem können Sie Ihre Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge bis zu bestimmten Höchstbeträgen (maximal 2.100 Euro [Glossar] pro Jahr) bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben [Glossar] geltend machen. Die steuerlichen Vorteile aus dem so genannten Sonderausgabenabzug hängen von Ihrer individuellen Einkommenssituation ab.
Beispiel:
Im Jahr 2008 muss eine pflichtversicherte Mutter mit zwei Kindern, die über kein eigenes (sozialversicherungspflichtiges) Einkommen verfügt, lediglich 60 Euro Eigenbeitrag leisten und erhält vom Staat eine Altersvorsorgezulage in Höhe von 524 Euro (154 Euro Grundzulage + 185 Euro Kinderzulage pro Kind), wenn sie eine so genannte Riester-Rente abschließt. Wurde das Kind nach dem 31. Dezember 2007 geboren, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro.

Basis/“Rürup“-Rente
Sofern Sie nicht „Riester-berechtigt“ sind, etwa als Selbständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender, kann sich der Abschluss einer Basis/“Rürup“-Rente lohnen. Diese Form der privaten Altersvorsorge stellt ein Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung dar und wird ebenfalls steuerlich gefördert:
Sofern Sie Arbeitnehmer sind, sollten Sie vor Abschluss eines Altersvorsorgevertrages mit Ihrem Arbeitgeber, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat klären, ob und welche Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung angeboten werden. Es kann sein, dass eine betriebliche Altersversorgung für Sie vorteilhafter ist als eine private Vorsorge. Wenn Sie über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen, können Sie parallel zur betrieblichen zusätzlich eine private Altersvorsorge aufbauen.
Entscheidend bei der Wahl Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge sind Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre Risikobereitschaft und Ihre Zukunftsplanung:
Worauf Sie in jedem Fall achten sollten:
Wenn Ihre Entscheidung gefallen ist, ob Sie eine betriebliche oder eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge (beispielsweise Riester-Rente oder Basis/“Rürup“-Rente) nutzen wollen, müssen Sie das konkrete Vorsorgeprodukt auswählen.
Beachten Sie bitte, falls Sie sich für die Riester-Rente entschieden haben sollten, dass Sie die staatliche Förderung nur für zertifizierte Anlageprodukte erhalten. Es steht Ihnen eine breite Produktauswahl zur Verfügung. Bei den klassischen Anlageprodukten, durch die der Anleger Altersleistungen in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans mit anschließender Teilverrentung erhält, gibt es im Wesentlichen drei Arten von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen.
Der Banksparplan:
Die klassische private Rentenversicherung:
Der Fondssparplan:
Bei Ihrer Auswahl sollten sie auch berücksichtigen, ob sie vielleicht später ein eigenes Haus oder eine Wohnung kaufen wollen. In diesem Fall kann der Abschluss eines zertifizierten Bausparvertrages erwogen werden. Diese Möglichkeit gibt es neuerdings durch das Eigenheimrentengesetz vom 20. Juni 2008. Entsprechende Verträge werden jedoch voraussichtlich erst ab dem 1. November 2008 angeboten werden.
Vergleichstests von Altersvorsorgeprodukten führt die Stiftung Warentest regelmäßig durch und veröffentlicht die Ergebnisse in der Zeitschrift Finanztest und auf ihren Internetseiten.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Ihrer Bank, Ihrer Sparkasse oder einem Versicherungsvermittler Ihres Vertrauens. Sofern Sie sich bereits für eine bestimmte Anlageform entschieden haben, können Sie auch gezielt einen Anbieter ansprechen. Empfehlenswert ist auch eine unabhängige Beratung zum Beispiel durch die örtlichen Verbraucherzentralen.
Eine weitere Möglichkeit der Information bietet Ihnen der Besuch des unter anderem von der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung und der Verbraucherzentrale Bundesverband getragenen Volkshochschulkurses „Altersvorsorge macht Schule“. In diesem Kurs erfahren Sie umfassend, verständlich und unabhängig alles, was für die individuelle Altersvorsorge notwendig ist. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Volkshochschule vor Ort.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.altersvorsorge-macht-schule.de [Extern]
Sie haben sich für ein Altersvorsorgemodell entschieden. Sofern es sich um ein Riester-Produkt handelt, achten Sie auf jeden Fall darauf, dass das von Ihnen ausgewählte Produkt die Prüfnummer der Zertifizierungsstelle und folgenden Vermerk trägt:
„Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind."
Nur dann entspricht das Riester-Produkt den gesetzlichen Anforderungen und nur dann können sie eine staatliche Förderung erhalten.
Für die so genannte Basis/“Rürup“-Basisrente [Glossar] sowie für betriebliche oder private Altersvorsorge-Produkte ist eine Zertifizierung hingegen nicht erforderlich.
Auch nach Vertragsabschluss sollten Sie nicht untätig bleiben. Überprüfen Sie Jahr für Jahr, ob die Verträge angepasst werden müssen oder Sie noch weitere Vorsorgemaßnahmen treffen können. Insbesondere durch eine geänderte Lebenssituation, zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes, Ehescheidung, können Anpassungen erforderlich werden.
Sollten Sie sich für eine Riester-Rente entschieden haben, beachten Sie darüber hinaus noch folgende Hinweise: