Rente bleibt für Mehrheit steuerfrei

Die große Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner, die bereits heute Rente beziehen und daneben keine wesentlichen anderen Einkünfte haben, muss auf die Rente auch weiterhin keine Steuern zahlen.
Wenn vereinzelt behauptet wird, 2 Millionen Rentner müssten Steuern nachzahlen, so ist das nicht nachvollziehbar. Steuerpflichtig waren die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung schon vor der Systemumstellung im Jahr 2005. Allerdings hängt es – wie bisher schon vom individuellen Einzelfall ab, ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen.
Fakt ist: Beziehen Rentner seit 2006 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verfügen sie über keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte, dann führt eine Rente von bis zu 18.900 € im Jahr (1.575 € im Monat) nicht zu einer Steuerzahllast, d.h. die Rente ist in diesen Fällen somit faktisch steuerfrei. .Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge sogar. Bei Personen, die 2007/2008 in Rente gegangen ist, liegt der steuerunbelastete Rentenbezug in den genannten Fällen bei 17.600 EUR pro Person und Jahr bzw. bei 16.800 EUR (Besteuerungsanteil hier: 54%/56%). Aus diesen Zahlen lässt sich ableiten, dass die große Mehrheit der Rentner keine Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.
Das zeigt: Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wird schonend vollzogen. Der Vollzug des Alterseinkünftegesetzes wird mit Augenmaß umgesetzt.
Gleichzeitig werden im Rahmen des Alterseinkünftegesetz Beiträgen zum Aufbau einer Altersvorsorge [Glossar] steuerlich besser gefördert.
Zudem gab es Stimmen, die eine Bagatellgrenze von 500 EUR für Rentenbezieher vorgeschlagen. Eine solche Regelung ließe sich weder gegenüber den Beziehern anderer Einkünfte noch gegenüber anderen Rentenbeziehern rechtfertigen, die ihren steuerlichen Pflichten in vollem Umfang nachgekommen sind.
Entscheidend ist: Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung beruht auf einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte die Gleichbehandlung von Pensionären und Rentnern gefordert – also auf Artikel 3 Grundgesetz Bezug genommen. Vor diesem Hintergrund ist eine Bagatellgrenze kaum denkbar.