Bürgerinnen und Bürger04.11.2011  

Vereinfachung der Steuerpraxis - zum Nutzen aller

Hand zieht Ordner mit der Beschriftung "Steuererklärung" aus Regal; Quelle: © Anthony Leopold - Fotolia.com

Aufgrund der Vielfalt der Sachverhaltsausprägungen unseres modernen Wirtschafts- und Sozialstaats gilt es als höchst anspruchsvolle Zielsetzung steuerpolitischen Handelns, ein einfaches Steuersystem zu verwirklichen. Steuervereinfachung und der Abbau unnötiger steuerbürokratischer Hemmnisse sind daher eine Daueraufgabe, bei der es gilt, Schritt für Schritt und mit Beharrlichkeit voranzuschreiten. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) zielt gemeinsam mit einer Reihe flankierender Maßnahmen darauf ab, die Steuerpraxis zu vereinfachen, vorhersehbarer zu gestalten und von unnötiger Bürokratie zu befreien. Näheres zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 kann dem Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen vom Oktober 2011 und dem Gesetz selbst entnommen werden.

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