Bürgerfragen08.01.2010  

Bürgerfragen

Schlechterstellungen im Lohnsteuerabzug 2010?

Bürgerfrage

Ihre Frage
Aus welchem Grund kommt es bei der Lohnsteuerberechnung Januar 2010 gegenüber Dezember 2009 teilweise zu einer höheren Lohnsteuer [Glossar] trotz Anhebung der Freibeträge [Glossar] und Vorsorgepauschalen?

Unsere Antwort
Die im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung bezüglich der Lohnsteuer enthaltenen Regelungen können im Bereich unterer Einkommen in den Steuerklassen I bis IV zu Mehrbelastungen beim Lohnsteuerabzug (Vergleich 2010 zu 2009) führen. Mehrbelastungen treten in sehr geringen Grenzbereichen auf (z.B. Steuerklasse IV monatliche Bruttolöhne zwischen ca. 900 und 1.200 Euro).  Die Veranlagung führt allerdings in allen Fällen zu Erstattungen. Dabei kommt es nicht nur zu einer Erstattung der höheren Lohnsteuer, sondern auch im Vergleich der Veranlagung 2010 ggü. der Veranlagung 2009 zu einer Entlastung.


Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde zur Vermeidung von Schlechterstellungen eine Günstigerprüfung bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale eingeführt. Diese Günstigerprüfung sorgt seit dem Jahr 2005 dafür, dass Steuerpflichtige mindestens die Vorsorgepauschale erhalten, die sie nach dem Recht 2004 schon erhalten haben.


Durch die umfassenden Änderungen bei der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur Krankenversicherung konnte die Günstigerprüfung mit dem Rechtsstand des Jahres 2004 aus technischen Gründen nicht länger aufrecht erhalten werden. Dies gilt allerdings ausschließlich für die Lohnsteuer


Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung hat die o.g. Günstigerprüfung weiterhin Bestand und verhindert dort Schlechterstellungen gegenüber Vorjahren.

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