
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Bürgerfrage


Lieferungen von Nahrungsmitteln unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.
Werden neben der Speisenlieferung jedoch noch andere Dienstleistungen (z. B. das Bereitstellen von Tischen und Stühlen, Abräumen und Säubern der Tische oder Spülen des bereitgestellten Geschirrs und Bestecks) erbracht und überwiegen diese Leistungselemente qualitativ, handelt es sich insgesamt um eine sonstige Leistung, die dem allgemeinen Steuersatz von 19 % unterliegt.