Bürgerfragen02.03.2010  

Bürgerfragen

Warum wird ein BigMac höher versteuert wenn ich ihn vor Ort esse anstatt ihn mitzunehmen?

Bürgerfrage

Ihre Frage
Warum wird ein BigMac höher versteuert wenn ich ihn vor Ort esse anstatt ihn mitzunehmen?

Unsere Antwort
Lieferungen von Nahrungsmitteln unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.

Werden neben der Speisenlieferung jedoch noch andere Dienstleistungen (z. B. das Bereitstellen von Tischen und Stühlen, Abräumen und Säubern der Tische oder Spülen des bereitgestellten Geschirrs und Bestecks) erbracht und überwiegen diese Leistungselemente qualitativ, handelt es sich insgesamt um eine sonstige Leistung, die dem allgemeinen Steuersatz von 19 % unterliegt.

Suche

Durchsuchen Sie alle Bürgerfragen


Diese Seite bewerten:
empfehlenswert
nicht empfehlenswert

Übersicht