
Eine Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer ist - unabhängig von der Frage der Angemessenheit der von Ihnen vorgeschlagenen Grenze - aus europarechtlichen Gründen nicht möglich. Die so genannte
Mehrwertsteuer [Glossar]-Systemrichtlinie schreibt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer verbindlich vor. Diesen Rahmen hat die Bundesrepublik Deutschland bereits vollständig ausgeschöpft.