Stufenweise Einführung eines Abgas-Limits

Ab dem Jahr 2012 soll ein EU-weites Abgas-Limit von 120 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro gefahrenem PKW-Kilometer eingeführt werden. Wer die Abgasgrenze überschreitet, wird mit einer „Prämie“ – also einer Strafzahlung – pro überschrittenem Gramm CO2 belegt. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Regelungen, die zur Verminderung des Abgas-Ausstoßes beitragen, die ohnehin unter Druck geratene Automobilindustrie nicht über die Maßen belasten. Schließlich hängen an der traditionsreichen deutschen Automobilbranche – vom großen Herstellerkonzern bis zum kleinen Zuliefererbetrieb – tausende von Arbeitsplätzen. Etwa jeder siebte Arbeitsplatz hängt von der Automobilindustrie ab.
Die Begrenzung der Autoabgase soll stufenweise eingeführt und die Höhe der zu zahlenden Strafen bei Nichteinhaltung darf nicht zur erdrückenden Last für die Automobilbranche werden. Außerdem sollen verschiedene Maßnahmen, die zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes führen, berücksichtigt werden. Dazu zählt unter anderem die Beimischung von Biokraftstoffen, aber auch eine bessere Antriebstechnologie. Auch dieser so genannte „integrierte Ansatz“ führt zum Erfolg: die Umwelt zu entlasten und das Klimas zu verbessern. Darüber hinaus gilt es jetzt, die durch zurückgehende Verkaufszahlen ohnehin schon stark belastete Automobilindustrie in Deutschland zu unterstützen – und Arbeitsplätzen zu sichern.