Am 27. Januar 2009 wurde das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossen. Unter dem Namen "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" trat es am 06. März 2009 in Kraft.
Eine herausragende Rolle in diesem Paket spielt das so genannte Zukunftsinvestitionsgesetz. Es regelt die finanzielle Förderung deutscher Länder und Kommunen in schwierigen Zeiten. Das Gesetz trägt so entscheidend dazu bei, Arbeitsplätze in den Kommunen zu sichern und das Land moderner zu machen. Nachhaltigkeit [Glossar] und Umweltschutz vor Ort zu stärken, sind ebenfalls wichtige Ziele des Gesetzes.
Die Förderung ist so ausgerichtet, dass sie in Bereiche fließt, die wichtig für die Zukunft des Landes sind: 65 Prozent der Mittel sind für Investitionen [Glossar] in die Bildungsinfrastruktur reserviert, 35 Prozent für sonstige Infrastrukturmaßnahmen. Mit 70 Prozent soll der überwiegende Teil der Finanzhilfen für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden.
Das Gesetz stärkt die Entscheidungskraft der Länder und Kommunen: Sie allein entscheiden, wie die Gelder verwendet werden. Im Flash zeigen wir Ihnen exemplarisch und unverbindlich, wofür die Kommunen das Geld verwenden könnten.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzes im Überblick
Zeitraum: Die Finanzhilfen werden in den Jahren 2009 und 2010 gewährt, im Jahr 2011 können bis Ende 2010 begonnene Maßnahmen aber noch finanziert werden. Investitionen können gefördert werden, wenn sie am 27. Januar 2009 oder später begonnen wurden.
Summe: Insgesamt 13,3 Milliarden Euro [Glossar] kommen den Kommunen zugute. Den größten Teil davon trägt der Bund: Er stellt 10 Milliarden zur Verfügung, Länder und Kommunen tragen einen Kofinanzierungsanteil von 3,3 Milliarden.
Förderbereiche: Im Bereich der Förderung von Bildungsinfrastruktur steht die energetische Sanierung, also die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden wie Schulen, Hochschulen und Einrichtungen der Weiterbildung, im Vordergrund. Die Verbesserung der sonstigen Infrastruktur betrifft u.a. Städtebaumaßnahmen (zum Beispiel an Jugendtreffs, Museen, Theatern) Krankenhäuser oder Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen.
Verteilung der Mittel: Der Bund weist den Ländern nach einem festgelegten Schlüssel die Gelder zu. Der Schlüssel trägt Kriterien wie Bevölkerung, Finanzkraft oder Arbeitslosigkeit im jeweiligen Bundesland Rechnung und sorgt dafür, dass Länder mit finanzschwachen Kommunen nicht benachteiligt werden.
Entscheidungshoheit: Für welche Projekte das Geld eingesetzt wird, darüber entscheiden ausschließlich die Länder. So kann es sein, dass sich die geförderten Projekte von Bundesland zu Bundesland unterscheiden – während Schleswig-Holstein in den Küstenschutz investiert und die Hafenmolen instandsetzt, benötigen Kommunen in Bayern oder Sachsen vielleicht eher ein neues Dach für die Turnhalle an Schulen. Der Bund hat hier keinerlei Mitspracherecht.
Zusätzlichkeit: Ziel der Förderung ist es, die Konjunktur [Glossar] in den Kommunen anzukurbeln. Die realisierten Projekte müssen also das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen und dürfen außerdem nicht durch andere Förderprogramme des Bundes doppelt finanziert sein.
Die Umsetzung des Gesetzes wurde am 3. April 2009 in einer so genannten Verwaltungsvereinbarung festgelegt.