Kabinett einigt sich auf Details zur Unternehmensförderung aus dem Konjunkturpaket 2

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Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat vor Exportweltmeister Deutschland keinen Halt gemacht. Zahlreiche Unternehmen leiden jedoch nicht nur unter Auftragsstopps und Absatzschwierigkeiten – durch die Bankenkrise ist ein Motor ins Stocken gekommen, der nicht nur in Deutschland Unternehmen überlebens- und zukunftsfähig macht: die Kreditvergabe.
Um am Markt zu bestehen, und das gilt nicht nur in Krisenzeiten, muss ein Unternehmen stabil bleiben, es muss wachsen können und es muss sich neuen Herausforderungen stellen können. Ohne Kredite ist dies nicht möglich. Da die Finanzkrise nicht nur den Interbankenverkehr geschwächt hat, sondern auch bei vielen Banken die Vergabe von Krediten an Unternehmen gestoppt hat, war die Bundesregierung gefordert, Maßnahmen zu ergreifen.
Die Verabschiedung des Konjunkturpaketes 2, das zahlreiche Maßnahmen zur Wirtschaftsstärkung und Beschäftigungssicherung beinhaltet, war ein wichtiger Schritt, um Unternehmen zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Sicherung der Kreditvergabe an größere Unternehmen, die nun mit dem neuen „Wirtschaftsfonds Deutschland“ erreicht wird, ist Teil des Paketes.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Insgesamt 115 Milliarden Euro [Glossar] stehen bereit, um Unternehmen zu stärken. 75 Milliarden werden dabei in Form von Bürgschaften gewährt, 40 Milliarden sind für Kredithilfen vorgesehen.
Die Gelder aus dem Fonds sollen Unternehmen aller Größenordnungen unabhängig von der Branche zugute kommen. Grundsätzlich ausgenommen sind nur Unternehmen, die einen eigenen Zugang zum Kapitalmarkt haben
Ein Unternehmen kann einen Antrag auf Bundesbürgschaft oder einen Antrag für einen KfW-Sonderkredit jeweils bei der Hausbank stellen. Der Bürgschaftsantrag wird an den so genannten Bürgschaftsausschuss, der Antrag für den KfW-Kredit an die KfW weitergeleitet, Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank des Unternehmens.
Zentrales Gremium ist ein Lenkungsausschuss zur Unternehmensfinanzierung, dem beratend ein Lenkungsrat zur Seite steht. Der Lenkungsausschuss wird aus Staatssekretären des Wirtschafts-, des Finanz- und des Justizministeriums sowie Vertretern des Bundeskanzleramtes gebildet. Den Vorsitz hat das Bundeswirtschaftsministerium inne. Der Lenkungsausschuss entscheidet ab einer bestimmten Größenordnung und in Fällen grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Förderung gewährt wird. Alle anderen Fälle werden bei der KfW und im Bürgschaftsausschuss entschieden.
Mehr zu den Maßnahmen des Konjunkturpaketes 2 erfahren Sie in unserem Themenschwerpunkt: Stellschrauben des Konjunkturpakets 2