Bürgerinnen und Bürger16.09.2009  

Biokraftstoff: Nachhaltigkeit zahlt sich aus

Neue Verordnung im Kabinett beschlossen

Tanköffnung mit Sonnenblume Quelle: panthermedia.net Klaus Rein
Biokraftstoff

In der Vergangenheit war die Herstellung von Biokraftstoffen teilweise mit erheblichen Umweltzerstörungen verbunden (z. B. Brandrodung von Regenwäldern, Zerstörung der Artenvielfalt). Mit der am 16. September 2009 im Kabinett beschlossenen Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung wird sichergestellt, dass künftig nur noch solche Biokraftstoffe steuerlich begünstigt oder auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden können, die unter Beachtung verbindlicher Nachhaltigkeitsstandards hergestellt wurden.  

So darf die zur Biokraftstoffherstellung eingesetzte Biomasse nicht von Flächen mit hohem Naturschutzwert oder hohem Kohlenstoffbestand stammen. Innerhalb der EU muss außerdem eine nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung der für die Biomasseerzeugung eingesetzten Flächen garantiert sein. Im Übrigen gelten Biokraftstoffe nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie – unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette – ein bestimmtes Treibhausgasminderungspotenzial gegenüber fossilen Kraftstoffen aufweisen.

Die Verordnung enthält darüber hinaus umfangreiche Vorgaben zum Nachweis der Nachhaltigkeit [Glossar]. Dieser erfolgt durch sog. „Nachhaltigkeitsnachweise“, die durch den letzten Herstellungsbetrieb ausgestellt werden. Dabei muss es sich um einen zertifizierten Betrieb i. S. d. Verordnung handeln. Die Zertifizierung erfolgt durch private Zertifizierungsstellen im Rahmen von Zertifizierungssystemen. Zertifizierungsstellen und -systeme müssen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannt werden.

Damit sich die betroffenen Wirtschaftszweige auf die geänderte Rechtslage einstellen können, wird durch Übergangsbestimmungen sicher gestellt, dass die Verordnung nicht auf Biokraftstoffe angewendet wird, die aus im Jahr 2009 geernteter Biomasse hergestellt werden.   

Mit der Verordnung werden die Nachhaltigkeitsstandards, die die Europäische Union im April 2009 beschlossen hatte, für den Biokraftstoffbereich umgesetzt. Die Umsetzung für den Strombereich ist bereits durch die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vom 23. Juli 2009 erfolgt.

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