Bundesbeteiligungen und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben15.07.2005  

Bundesbeteiligungen: Aufgaben und Ziele

Die Bundesregierung hat sich für die Schaffung eines effizienten und bürgerfreundlichen Staates ausgesprochen. Leitbild ist der aktivierende Staat, der von Politik und Gesellschaft eine neue Abgrenzung zwischen öffentlicher Verwaltung, staatlicher und kommunaler Leistungen sowie öffentlichen und privaten Unternehmen fordert. Dazu gehört auch, dass sich die öffentliche Hand aus unternehmerischer Betätigung zurückzieht und sich nicht dort betätigt, wo private Initiative diese Aufgaben zumindest ebenso gut erfüllen kann. Die Privatisierungspolitik der Bundesregierung orientiert sich an diesem Grund­satz und ist damit Teil einer umfassenden Staatsmodernisierung.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in seiner Eigenschaft als Etat- und Vermögensminister nach Haushaltsrecht zentrale, ressortübergreifende Aufgaben der Beteiligungs- und Privatisierungspolitik:

  • Das Bundesministerium der Finanzen formuliert das Regelwerk für die dezentral organisierte Beteiligungsverwaltung, die aufgabenbezogen von verschiedenen Bundesministerien wahrgenommen wird. Ziel ist eine privatwirtschaftlich orientierte Beteiligungsführung des Bundes.
  • Das Bundesministerium der Finanzen entwickelt ferner die Grundsätze der Privatisierungs­politik und überprüft regelmäßig das wichtige Bundesinteresse an den unternehmerischen Beteiligungen des Bundes. Grundlegende Ziele der Privatisierungspolitik in Deutschland sind: Kapitalausstattung verbessern und damit zukunftsorientierte Investitionen [Glossar] ermöglichen, Marktorientierung stärken sowie die Wettbewerbs­fähigkeit ehemals staatlicher Unternehmen erhöhen. Privatisierung staatlicher Unternehmen ist daher auch im internationalen Verständnis der bessere Weg, Wachstums- und Beschäftigungs­chancen im Wettbewerb zu nutzen.

Die Herstellung der Einheit Deutschlands 1990 stellte die historisch einmalige Aufgabe, ein zentral gelenktes Wirtschaftssystem in marktwirtschaftliche Strukturen über zu leiten.

Zur Erfüllung ihres Auftrages „schnelle Privatisierung – entschlossene Sanierung – behutsame Stilllegung“ hat sich die Treuhandanstalt [Glossar] an den Grundsätzen der Beteiligungs- und Privatisierungspolitik der Bundesregierung orientiert. Der Auftrag ist heute erfüllt. Die verbliebenen Aufgaben werden von bundeseigenen Unternehmen wahrgenommen, deren unternehmerische Weiterentwicklung auch zu einer eigenen Privatisierungsperspektive führt.

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Die wesentlichen Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung, insbesondere die Verwertung der für den Bund entbehrlichen Immobilien, wurde zum 1. Januar 2005 auf die neu gegründete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen.

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