
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Die Bundesregierung hat sich für die Schaffung eines effizienten und bürgerfreundlichen Staates ausgesprochen. Leitbild ist der aktivierende Staat, der von Politik und Gesellschaft eine neue Abgrenzung zwischen öffentlicher Verwaltung, staatlicher und kommunaler Leistungen sowie öffentlichen und privaten Unternehmen fordert. Dazu gehört auch, dass sich die öffentliche Hand aus unternehmerischer Betätigung zurückzieht und sich nicht dort betätigt, wo private Initiative diese Aufgaben zumindest ebenso gut erfüllen kann. Die Privatisierungspolitik der Bundesregierung orientiert sich an diesem Grundsatz und ist damit Teil einer umfassenden Staatsmodernisierung.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in seiner Eigenschaft als Etat- und Vermögensminister nach Haushaltsrecht zentrale, ressortübergreifende Aufgaben der Beteiligungs- und Privatisierungspolitik:
Die Herstellung der Einheit Deutschlands 1990 stellte die historisch einmalige Aufgabe, ein zentral gelenktes Wirtschaftssystem in marktwirtschaftliche Strukturen über zu leiten.
Zur Erfüllung ihres Auftrages „schnelle Privatisierung – entschlossene Sanierung – behutsame Stilllegung“ hat sich die Treuhandanstalt [Glossar] an den Grundsätzen der Beteiligungs- und Privatisierungspolitik der Bundesregierung orientiert. Der Auftrag ist heute erfüllt. Die verbliebenen Aufgaben werden von bundeseigenen Unternehmen wahrgenommen, deren unternehmerische Weiterentwicklung auch zu einer eigenen Privatisierungsperspektive führt.
Die wesentlichen Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung, insbesondere die Verwertung der für den Bund entbehrlichen Immobilien, wurde zum 1. Januar 2005 auf die neu gegründete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen.