Privatisierungs- und Beteiligungspolitik16.11.2011  

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation – Deutsche Bundespost (BAnst PT)

Die BAnst PT wurde zum 1. Januar 1995 durch das Bundes­mi­nisterium für Post und Tele­kommunikation als rechtsfähige An­stalt des öffentlichen Rechts errichtet. Sie untersteht nun­mehr der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Fi­nanzen. Sie ist mit Ver­mögen des Bundes aus der frühe­ren Deutschen Bundespost ausgestattet. Die BAnst PT hat ihren Sitz in Bonn.

Die BAnst PT legt Rechnung nach den Vorschriften des Han­dels­gesetzbuches.

Das Bundesanstalt-Postgesetz in der durch das Gesetz zur Reorganisation der BAnst PT vom 14. September 2005 geänderten Fassung, sieht mit Wirkung vom 1. Dezember 2005 folgende Aufgaben der BAnst PT vor:

  • Angebot von Sozial­leistungen für die Mitarbeiter der ehemaligen Deutschen Bundespost und Post-Nachfolgeunternehmen,
  • Ausübung personal- und dienstrechtlicher Aufsichtsfunktio­nen gegenüber den Post-Nachfolgeunternehmen.

Präsident der BAnst PT ist Herr Rainer M. Türmer.

Diese Seite bewerten:
empfehlenswert
nicht empfehlenswert

Übersicht