
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“

Jedes halbe Jahr wechselt der Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft. Dies ist geregelt in Artikel 203 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV).
Hierbei treten die Staats- und Regierungschefs mindestens zweimal im Jahr im Europäischen Rat zusammen, um die allgemeinen Leitlinien festzuhalten und politische Impulse zu geben. Die einzelnen Minister führen in ihren Fachräten (Rat der Europäischen Union) den Vorsitz, um gemeinsame Beschlüsse zu fassen, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind.
Der Ratsvorsitz spielt eine große Rolle bei der Organisation der Arbeiten. Er hat alle Tagungen vorzubereiten und zu leiten und übernimmt bei den Beratungen eine Vermittlerrolle, darf sich somit weder für seine eigenen Präferenzen noch die eines anderen Mitgliedstaates einsetzen, muss also bei unterschiedlichen Interessen Kompromissvorschläge unterbreiten.
Termin für den Vorsitz ist jeweils am 1. Januar und am 1. Juli. Welcher Mitgliedstaat den Vorsitz ausübt wird vom Rat festgelegt und ist in unten stehender Tabelle bis zum Jahr 2020 ersichtlich.
Der Allgemeine (Außenminister-) Rat hat in seiner Sitzung am 28./29. Januar 2002 den Tausch der EU-Ratspräsidentschaft von Deutschland und Finnland beschlossen. Deutschland hat nun im ersten Halbjahr 2007 - statt wie zuvor vorgesehen im zweiten Halbjahr 2006 - den Ratsvorsitz inne.
Auf dem Europäischen Rat am 24./25. Oktober 2002 in Brüssel haben sich die Staats- und Regierungschefs geeinigt, dass die EU-15 Mitgliedstaaten bis 2006 die gegenwärtige Reihenfolge des turnusmäßigen Wechsels so beibehalten, damit die neuen Mitgliedstaaten Zeit erhalten, um sich auf die Wahrnehmung des Vorsitzes vorzubereiten.
Im Dezember 2004 haben sich die 25 EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, dass ab 2007 (zunächst bis Juni 2020) die Arbeiten des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union jeweils für die Dauer von 18 Monaten von einer Gruppe aus drei EU-Mitgliedstaaten gemeinsam ("Dreier-Gruppe") wahrgenommen werden. Während dieser 18 Monate hat stets ein Land der "Dreier-Gruppe" für die Dauer von 6 Monaten den Vorsitz im EU-Ministerrat inne.
Außerdem wurde festgelegt, dass in einer "Dreier-Gruppe" stets ein großes und ein kleines EU-Land vertreten sein müssen und mindestens eines der Länder, die am 1. Mai 2004 bzw. am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind:
| Jahr |
| 2. Halbjahr |
|---|---|---|
| 1995 |
| Spanien |
| 1996 |
| Irland |
| 1997 |
| Luxemburg |
| 1998 |
| Österreich |
| 1999 |
| Finnland |
| 2000 |
| Frankreich |
| 2001 |
| Belgien |
| 2002 |
| Dänemark |
| 2003 |
| Italien |
| 2004 |
| Niederlande |
| 2005 |
| Vereinigtes Königreich |
| 2006 |
| Finnland |
| 2007 |
| Portugal |
| 2008 | Frankreich | |
| 2009 | Schweden | |
| 2010 | Belgien | |
| 2011 |
| Polen |
| 2012 |
| Zypern |
| 2013 |
| Litauen |
| 2014 |
| Italien |
| 2015 |
| Luxemburg |
| 2016 |
| Slowakei |
| 2017 |
| Vereinigtes Königreich |
| 2018 |
| Bulgarien |
| 2019 |
| Rumänien |
| 2020 |
|
Hier finden Sie den BESCHLUSS DES RATES vom 1. Januar 2007 zur Festlegung der Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat [Extern]