Wirtschaft und Verwaltung23.12.2009  

Turnusmäßiger Wechsel des EU-Vorsitzes

Europäische Flagge; Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Jedes halbe Jahr wechselt der Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft. Dies ist geregelt in Artikel 203 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). 

Hierbei treten die Staats- und Regierungschefs mindestens zweimal im Jahr im Europäischen Rat zusammen, um die allgemeinen Leitlinien festzuhalten und politische Impulse zu geben. Die einzelnen Minister führen in ihren Fachräten (Rat der Europäischen Union) den Vorsitz, um gemeinsame Beschlüsse zu fassen, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. 

Der Ratsvorsitz spielt eine große Rolle bei der Organisation der Arbeiten. Er hat alle Tagungen vorzubereiten und zu leiten und übernimmt bei den Beratungen eine Vermittlerrolle, darf sich somit weder für seine eigenen Präferenzen noch die eines anderen Mitgliedstaates einsetzen, muss also bei unterschiedlichen Interessen Kompromissvorschläge unterbreiten. 

Termin für den Vorsitz ist jeweils am 1. Januar und am 1. Juli. Welcher Mitgliedstaat den Vorsitz ausübt wird vom Rat festgelegt und ist in unten stehender Tabelle bis zum Jahr 2020 ersichtlich.

Der Allgemeine (Außenminister-) Rat hat in seiner Sitzung am 28./29. Januar 2002 den Tausch der EU-Ratspräsidentschaft von Deutschland und Finnland beschlossen. Deutschland hat nun im ersten Halbjahr 2007 - statt wie zuvor vorgesehen im zweiten Halbjahr 2006 - den Ratsvorsitz inne. 

Auf dem Europäischen Rat am 24./25. Oktober 2002 in Brüssel haben sich die Staats- und Regierungschefs geeinigt, dass die EU-15 Mitgliedstaaten bis 2006 die gegenwärtige Reihenfolge des turnusmäßigen Wechsels so beibehalten, damit die neuen Mitgliedstaaten Zeit erhalten, um sich auf die Wahrnehmung des Vorsitzes vorzubereiten. 

Im Dezember 2004 haben sich die 25 EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, dass ab 2007 (zunächst bis Juni 2020) die Arbeiten des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union jeweils für die Dauer von 18 Monaten von einer Gruppe aus drei EU-Mitgliedstaaten gemeinsam ("Dreier-Gruppe") wahrgenommen werden. Während dieser 18 Monate hat stets ein Land der "Dreier-Gruppe" für die Dauer von 6 Monaten den Vorsitz im EU-Ministerrat inne. 

Außerdem wurde festgelegt, dass in einer "Dreier-Gruppe" stets ein großes und ein kleines EU-Land vertreten sein müssen und mindestens eines der Länder, die am 1. Mai 2004 bzw. am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind:  

 

Die Europäische Union
Jahr

1. Halbjahr

2. Halbjahr
1995

Frankreich

Spanien
1996

Italien

Irland
1997

Niederlande

Luxemburg
1998

Vereinigtes Königreich

Österreich
1999

Deutschland

Finnland
2000

Portugal

Frankreich
2001

Schweden

Belgien
2002

Spanien

Dänemark
2003

Griechenland

Italien
2004

Irland

Niederlande
2005

Luxemburg

Vereinigtes Königreich
2006

Österreich

Finnland
2007

Deutschland

Portugal
2008

Slowenien

Frankreich
2009

Tschechische Republik

Schweden
2010

Spanien

Belgien
2011

Ungarn

Polen
2012

Dänemark

Zypern
2013

Irland

Litauen
2014

Griechenland

Italien
2015

Lettland

Luxemburg
2016

Niederlande

Slowakei
2017

Malta

Vereinigtes Königreich
2018

Estland

Bulgarien
2019

Österreich

Rumänien
2020

Finnland


Hier finden Sie den BESCHLUSS DES RATES vom 1. Januar 2007 zur Festlegung der Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat [Extern]

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