Wirtschaft und Verwaltung09.11.2009  

Schnelle Entlastung in Sicht

Kabinett beschließt Gesetzesentwurf mit Entlastungen für Familien und Unternehmen

Die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist noch nicht ausgestanden. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien deshalb ein steuerliches Sofortprogramm beschlossen, das die Krise weiter entschärfen soll. Im Bundesfinanzministerium wurden die Überlegungen in einen Gesetzesentwurf gefasst, den das Kabinett am 9. November 2009 beschlossen hat. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen jedes Jahr um 8,5 Mrd. Euro [Glossar] entlastet werden.

Schnell entlasten

Bereits zum 1. Januar 2010 soll das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Schon beim Amtsantritt sagte Bundesfinanzminister Schäuble, dass man nun mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten müsse. Es sei richtig und wichtig, dass ab Anfang des Jahres wirksame Entlastungen zum Tragen kommen. Die verschiedenen Änderungen, die das Gesetz bündelt, sollen einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum leisten.

Familien profitieren

Die Bundesregierung entlastet mit dem steuerlichen Sofortprogramm vor allem Familien:

  • Die Kinderfreibeträge für jedes Kind werden angehoben. Statt 6.024 Euro sollen sie ab dem Veranlagungszeitraum 2010 insgesamt bei 7.008 Euro liegen.
  • Zugleich wird das Kindergeld erhöht. Es steigt für jedes Kind um 20 Euro. Das hilft vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Für das erste und zweite Kind soll es damit statt 164 Euro 184 Euro geben, für das dritte 190 Euro, ab dem vierten Kind 215 Euro.
  • Auch für Erben sind Verbesserungen geplant. Ziel ist, eine geringere Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder zu erreichen. Vorgesehen ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 Prozent. Zudem werden auch die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge weiter verbessert.


Wachstumshemmnisse beseitigen

Eine gute wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands gründet nicht nur in einer stabilen Binnenkonjunktur, sondern vor allem in guten Rahmenbedingungen für die Unternehmen des Landes. Hier werden die Produkte von morgen entwickelt, Waren in alle Welt verkauft und Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen. Für die Wirtschaft sind weitere Änderungen geplant, vor allem Korrekturen  bei der Unternehmensteuer.

  • Nicht nur Hoteliers und Gastronomen, sondern auch ihre Gäste sollen von einem niedrigeren Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen profitieren. Der Steuersatz wird auf sieben Prozent abgesenkt.
  • Für Unternehmer sollen Abschreibungsregeln geändert werden. Die Bundesregierung plant eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Schon im Jahr der Anschaffung können dadurch Unternehmer von steuerlichen Vorteilen durch die Abschreibung profitieren. Alternativ dazu soll es auch möglich sein, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten.
  • Die Zinsschranke wird abgemildert. Die Idee bei der Einführung der Zinsschranke war, das vor allem Konzerne, die in Deutschland Gewinne verbuchen, diese nicht einfach auf Tochtergesellschaften im Ausland verlagern können, um in Deutschland weniger oder keine Steuer [Glossar] zu zahlen. Die Regeln der Zinsschranke stellen krisenbedingt für viele kleine und mittlere Unternehmen ein Problem dar. Deshalb wird unter anderem die Freigrenze von 1 Mio. Euro dauerhaft auf 3 Mio. Euro erhöht, um vor allem den Mittelstand [Glossar] zu entlasten.


  • Ein weiterer Baustein des Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Deutschlands Technologieführerschaft bei Energie aus Wind, Sonne oder Wasser soll gesichert werden. Für modular aufgebaute Anlagen, die vor dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden, soll so ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ermöglicht werden.

Weitere Änderungen finden sich im beigefügten Gesetzesentwurf.

Nachdem Anfang November das Kabinett grünes Licht gegeben hat, geht das Gesetz nun in den Bundestag. Es bedarf der Zustimmung der Länder im Bundesrat.

Multimedia 26.01.2012

Finanzmarktstabilisierungsgesetz; Quelle: Bundesministerium der Finanzen Bitte aktivieren Sie Javascript.

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