Zustimmung zu zahlreichen Gesetzen am 10. Juli

Die Vertreter der 16 Landesregierungen hatten am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause ein straffes Programm: Mehr als 90 Punkte standen auf der Tagesordnung. Darunter sechs Gesetze aus dem Bundesfinanzministerium. Alle Vorhaben fanden die Zustimmung des Bundesrats und können nun zügig umgesetzt werden. Wir zeigen sie Ihnen im Überblick:
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung profitieren rund 16,6 Millionen Menschen ab dem 1. Januar 2010 von Entlastungen in Höhe von rund 10 Mrd. Euro [Glossar] jährlich. Der Kern des Gesetzes: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können sowohl für privat als auch für gesetzlich Versicherte besser von der Steuer [Glossar] abgesetzt werden.
In der gegenwärtigen Krise hat sich vor allem die Liquiditätsausstattung zahlreicher Finanzinstitute als unzureichend herausgestellt. Um die Finanzmärkte zu stabilisieren, soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig erweiterte Befugnisse zur Marktregulierung erhalten. Ziel ist es, das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und für die Zukunft eine solide Grundlage für den Geschäftsverkehr zwischen den Finanzinstitutionen herzustellen.
Wer Steuern hinterzieht ist kriminell und schadet der Gemeinschaft. Denn er trägt dazu bei, dass der Staat weniger Geld für Steuersenkungen oder sinnvolle Investitionen [Glossar] in Familie oder Bildung hat. Am 3. Juli beschloss daher der Bundestag ein neues Gesetz zur besseren Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Der Bundesrat hat diesem Gesetz nun zugestimmt.
Der Bundesrat hat den Formulierungshilfen zugestimmt, die in das laufende parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung einfließen sollen. Das Gesetz wird den deutschen Privat- und Landesbanken erlauben, toxische Wertpapiere, die derzeit ihre Bilanzen belasten, in so genannte „Bad Banks“ auszulagern.
Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) regelt, nach welchen Prinzipien Bund und Länder ihr Haushalts- und Rechnungswesen zu gestalten haben. Bislang besteht die Verpflichtung zur so genannten Kameralistik und zur Strukturierung der jeweiligen Haushalte [Glossar] nach verschiedenen Haushaltstiteln. Einige Bundesländer haben jedoch ergänzend ein kaufmännisches Rechnungswesen (Doppik) und/oder einen Produkthaushalt eingeführt. Mit dem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrMoG) wird die Verpflichtung, das Haushalts- und Rechnungswesen kameral zu gestalten aufgehoben. Künftig wird eine Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme ermöglicht, also auch eine staatliche Doppik im Alleinbetrieb zugelassen. Zudem wird als Alternative zum Titelhaushalt künftig auch die Darstellung als Produkthaushalt ermöglicht. In diesem Zusammenhang wird innerhalb der verschiedenen Systeme ein Mindestmaß einheitlicher Vorgaben gesetzt - insbesondere für die Reformbereiche staatliche Doppik und Produkthaushalte. Unabhängig von der jeweiligen Ausrichtung der Haushaltswirtschaft wird weiterhin geregelt, dass für statistische Anforderungen und sonstige Berichtspflichten die Daten von allen staatlichen Haushalten auf einheitlicher Grundlage - dem Gruppierungs- und dem Funktionenplan - geliefert werden müssen.
Zudem wurde das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung beschlossen, das eine stärkere Reglementierung der Bemessung von Managergehältern vorsieht, sowie das Gesetz zur Sozialversicherung [Glossar] kurzfristiger Beschäftigter, wie z. B. Künstler.