Neues Gremium nimmt 2010 seine Arbeit auf

Am 10. Dezember trat der Finanzplanungsrat [Glossar] das letzte Mal zusammen, bevor er im kommenden Jahr vom neu geschaffenen Stabilitätsrat [Glossar] abgelöst wird. In der Sitzung berieten die Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen die dramatische Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität 2008/2009 und die daraus resultierende angespannte Situation der öffentlichen Haushalte [Glossar]. Eine gezielte Stärkung der Wachstumskräfte wird dazu beitragen, Deutschland wieder auf einen stabilen Wachstumspfad zurückzuführen.
Bund und Länder betonten im Finanzplanungsrat die Notwendigkeit, ab 2011 einen kontinuierlichen Abbau des strukturellen Defizits umzusetzen, und ab dem Jahr 2013 wieder die Drei-Prozentgrenze der EU-Defizitkriterien zu unterschreiten. Der Finanzplanungsrat bekannte sich ausdrücklich zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt [Glossar] sowie zur neu in Art. 109 des Grundgesetzes verankerten Schuldenbremse [Glossar], die ab 2011 in Kraft tritt und zu einer wirksamen Begrenzung der Neuverschuldung beitragen wird.
Gemäß der Schuldenbremse sind die Haushalte des Bundes ab 2016 und die Haushalte der Länder ab 2020 grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen, wobei dem Bund ein struktureller Verschuldungsspielraum von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts gewährt wird. Auswirkungen des Konjunkturverlaufs auf die öffentlichen Haushalte können berücksichtigt werden.
Neben der Schuldenbremse hat die Föderalismuskommission auch den Stabilitätsrat geschaffen, der 2010 seine Arbeit aufnimmt. Hauptaufgabe des Rats ist die Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern, um eventuell drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und durch Sanierungsverfahren gegensteuern zu können. Hierzu müssen Bund und Länder regelmäßig Bericht über ihre aktuelle Haushaltslage, ihre Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen und über die mittelfristige Haushaltsentwicklung erstatten. Sollte dem Bund oder dem Land eine Haushaltsnotlage drohen, kann der Rat mit der betroffenen Gebietskörperschaft ein Sanierungsprogramm vereinbaren.
Gegenüber dem Finanzplanungsrat hat der Stabilitätsrat wesentliche Vorteile: Während der Finanzplanungsrat nur Empfehlungen mit Einstimmigkeit geben konnte, fasst der Stabilitätsrat Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab. Daneben führt der Stabilitätsrat Aufgaben des Finanzplanungsrats fort. Er koordiniert die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen und berät die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“.
Die Ergebnisse und die Beratungsunterlagen der Sitzungen werden veröffentlicht. Diese Transparenz stärkt die Wirkung des Frühwarnsystems, um Haushaltsdisziplin durch öffentlichen Druck zu erreichen. In Kombination mit der Schuldenbremse haben Bund und Länder damit ein zielgerichtetes Instrument geschaffen, das eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicherstellen soll.
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