
Bedingung für die Auszahlung der vereinbarten Hilfe - Der Minister im Gespräch mit der ARD
Nach dem föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig. Daten zu den Länderhaushalten finden sich auf den Homepages der Finanzministerien der Länder: Daten zur Finanzentwicklung der Länder sowie zum bundesstaatlichen Finanzausgleich sind im Dokument Finanzbeziehungen Bund und Länder dargestellt.