
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Optimierung der Bankenaufsicht durch klare Aufgabenverteilung zwischen BaFin und Bundesbank

Ziel war es, eine klare, für die Banken transparentere Aufgabenverteilung zwischen BaFin und Bundesbank festzulegen und Überschneidungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Dies ist durch die stärkere Fokussierung auf die gesetzlichen Aufgaben beider Institutionen gelungen. Folgende Abgrenzung der Aufgaben ist künftig vorgesehen: Die BaFin ist für die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zuständig und die Bundesbank für die laufende Überwachung.
Die BaFin legt dabei die Erkenntnisse und Bewertungen zugrunde, die die Bundesbank im Rahmen der laufenden Überwachung der Kreditinstitute gewonnen hat. Sie kann von der Bundesbank, falls erforderlich, jederzeit weitergehende Untersuchungen und die Aufklärung bestimmter Sachverhalte anfordern.
Routinemäßige Aufsichtsgespräche mit Banken führt ebenfalls die Bundesbank durch, auch die bankgeschäftlichen Prüfungen obliegen ihr künftig. Hinzu kommen die Prüfungen für die Anerkennung bankinterner Risikosmess- und Steuerungsverfahren durch die Aufsicht. Die BaFin kann sich an Aufsichtsgesprächen und Prüfungen der Bundesbank beteiligen. Alle Informationen und Bewertungen der Bundesbank fasst diese in einem Risikoprofil zusammen, das sie der BaFin zur Abstimmung zuleitet.
Die BaFin ist nach wie vor zuständig für alle aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (Erteilung/Entzug der Banklizenz, Abberufung von Geschäftsleitern, Verhängung eines Moratoriums usw.). Sie entscheidet nach Abstimmung mit der Bundesbank über Auslegungsfragen und beurteilt abschließend, ob die Eigenmittelausstattung, die Risikotragfähigkeit und das Risikomanagement der Institute angemessen sind.
Die Bundesbank ist für die laufende Überwachung der Kreditinstitute zuständig. Das heißt, sie wertet z. B. die Prüfungsberichte und Jahresabschussunterlagen aus, bearbeitet die bankaufsichtlichen Meldungen und Anzeigen und unterbreitet der BaFin Bewertungen und Handlungsvorschläge.