Wirtschaft und Verwaltung22.10.2008  

Gleiche Wettbewerbsbedingungen, mehr Transparenz

Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz im Kabinett

Geldzählmaschine; Quelle: Copyright: Panthermedia, Foto: Raphael Muschol

Das Kabinett hat am 22. Oktober 2008 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie der EU in deutsches Recht umsetzen soll.

Hauptbestandteil des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes ist das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Durch das ZAG wird ein neuer Aufsichtsrahmen für Zahlungsinstitute geschaffen. Bisher erbringen Kreditkartenunternehmen oder Betreiber des Finanztransfergeschäfts – ebenso wie Kreditinstitute - national oder grenzüberschreitend Zahlungsdienste, unterliegen aber in der Europäischen Union bislang keiner harmonisierten Aufsicht .

Gläubigerschutz ausbauen

Der Gesetzentwurf sieht vor, Zahlungsinstitute zukünftig einer Solvenzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)  unterstellt werden. Nur wer die Anforderungen des ZAG erfüllt, soll die Erlaubnis zur EU-weiten Erbringung von Zahlungsdiensten erhalten.

Zu den Erlaubnisvoraussetzungen zählen unter anderem das Vorhalten von angemessenen Eigenmitteln und die Einhaltung bestimmter Sicherheitsanforderungen mit dem Ziel, die Nutzer von Zahlungsdiensten im Falle einer Insolvenz [Glossar] wirksam abzusichern. Damit wird der Gläubigerschutz konsequent weiter ausgebaut.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen

Mit der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter im EU-weiten Zahlungsverkehr geschaffen. Gleiche Anforderungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsinstitute und gleiche Marktzugangskriterien sind wichtige Voraussetzungen für mehr Wettbewerb und im Interesse der Kunden für mehr Transparenz überr alle Anbieter von nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsdiensten.

Das neue Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten.

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