
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 am 25. Dezember 2008 werden das Finanzierungsleasing und das Factoring als Finanzdienstleistung unter den Anwendungsbereich des KWG und die Aufsicht der BaFin gestellt (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 und 10 KWG).
Damit werden die Leasing- und Factoringunternehmen erstmals verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der den handelsrechtlichen Anforderungen für Institute aus den §§ 340 ff. HGB unter Berücksichtigung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV) entspricht.
Um die Belastungen aus der kurzfristigen Unterstellung unter die Aufsicht für die bereits am Markt tätigen Unternehmen und die Aufsichtsbehörden gering zu halten, ist es den Unternehmen freigestellt, bereits für das Jahr 2008 einen solchen Abschluss aufzustellen. Gerügt wird die Nichterstellung eines KWG-konformen Jahresabschlusses erstmals für das Jahr 2009.