Geld und Kredit20.01.2007  

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 5. Januar 2007 in Kraft getreten

Verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 10 am 10. Januar 2007

Mit dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz,  wird die Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG abgeschlossen.

Das Gesetz, das am 20. Januar 2007 in Kraft getreten ist (mit Ausnahme von Artikel 10, Nr. 2 a) aa)) soll die für die Markteffizienz und den Anlegerschutz [Glossar] erforderliche Transparenz am Kapitalmarkt herstellen, ohne aber die Unternehmen mit bürokratischen Pflichten zu belasten. Wesentliche Änderungen finden sich im Gesetz in Artikel 1 (Wertpapierhandelsgesetz) und in Artikel 2 (Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung). Hervorzuheben sind folgende Punkte: 

  • Europaweite Verbreitung von Kapitalmarktinformationen
  • Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
  • Publikationspflichten hinsichtlich der Rechnungslegung
  • Bürokratieabbau
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