Geld und Kredit29.11.2007  

Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Änderungsverordnung zur Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten

Das Bundesministerium der Finanzen hat zur Konkretisierung der durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) geänderten oder neu in das Wertpapierhandelsgesetz eingefügten Vorgaben eine Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung – WpDVerOV) und eine Änderungsverordnung zur Verordnung über die Analyse von Finanz­instrumenten (Finanzanalyseverordnung - FinAnV -) erlassen.

Beide Verordnungen dienen der Umsetzung der technischen Durchführungsmaßnahmen der Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Finanz­marktrichtlinie (ABl. EU L 241 S. 1). Gleichfalls werden im Verordnungswege die Vorgaben des Anhangs II Nr. II.1. Abs. 4 Satz 2 und Nr. II.2 der Richtlinie 2004/39/EG des Euro­päischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente (ABl. EU L 145 S. 1) in Bezug auf das Verfahren zur Einstufung des Kunden als professio­neller Kunde auf dessen Antrag umgesetzt.

  • Die neue Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforde­rungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDVerOV) vom 20. Juli 2007, verkündet am 23. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1432, setzt im Wesentlichen Detailvorschriften der Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 um. Die WpDVerOV konkretisiert die neuen rechtlichen Vorgaben für Wertpapiergeschäfte. Hierbei handelt es sich um folgende Themen: Einstufung von Kunden, Form der Bereitstellung von Informationen, Wer­bung und Informationen des Kunden, Berichtspflichten, Bearbeitung von Kundenaufträgen, Details zur best­möglichen Auftragsausführung, Ausgestaltung der Compliance-Funktion, Grundsätze zum Interessenskonfliktmanagement und Aufzeichnungspflichten.
  • Die Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung vom 21. November 2007, verkündet am 28. November 2007 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 2602 setzt weitere Detailvorschriften der Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 um. Hierbei handelt es sich um die Themen Berichtspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Getrennte Vermögensverwahrung.
  • Die Erste Änderungsverordnung zur Finanzanalyseverordnung vom 20. Juli 2007, verkündet im Bundesgesetzblatt am 23. Juli 2007, Seite 1430, dient der Umsetzung der speziellen organisatorischen Vorkehrungen gemäß Artikel 25 der Richtlinie 2006/73/EG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Finanzanalysen erstellen, erstellen lassen oder weitergeben.
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