Das Kapitel „Finanzmarktpolitik“ ist ein Eckpfeiler des Koalitionsvertrages. In diesem Politikfeld verfolgen wir eine Strategie, die an die Erfolge der bisherigen Finanzmarktförderung anknüpft und diese mit wegweisenden Zukunftsprojekten verbindet. Auf diese Weise sorgen wir für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung des Finanzstandorts Deutschland. Einen „Dienst nach Vorschrift“ wird es mit uns in der Finanzmarktpolitik nicht geben. Wir gestalten die Finanzmarktpolitik gerade auch im Hinblick auf die damit verbundenen positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte.
Alles andere wäre angesichts des gewaltigen Potenzials der Finanzmärkte [Glossar] auch mehr als fahrlässig. So hat der Finanzdienstleistungssektor mit einer Bruttowertschöpfung von rund 86 Mrd. Euro [Glossar] einen Anteil von etwa 4,6 Prozent am deutschen BIP. In der Finanzbranche arbeiten rund 1,4 Mio. hoch qualifizierte Beschäftigte. Damit sind Finanzdienstleistungen hierzulande eine größere „Jobmaschine“ als der Automobil- und Maschinenbau oder der Bereich Büromaschinen/Elektrotechnik. Darüber hinaus ist der deutsche Finanzmarkt mit über 80 Mio. Privatkunden der größte Retailmarkt für Finanzdienstleistungen in Europa. Dieser Befund unterstreicht einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil des hiesigen Finanzplatzes: Deutschland hat sowohl als Produktions- als auch als Vertriebsstandort für Finanzdienstleistungen enormes Leistungsvermögen. Dieses Potenzial wollen wir nutzen.
Das kreditwirtschaftlich wichtigste Vorhaben in der aktuellen Legislaturperiode ist zweifellos die nationale Umsetzung der neuen Eigenkapitalregeln nach Basel II. Anfang Dezember haben wir einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vorgestellt. Den Erlass der neuen Solvabilitätsverordnung und die Überarbeitung der bestehenden Groß- und Millionenkreditverordnung treiben wir zeitgleich voran.
Inhaltlich orientieren wir uns bei der nationalen Umsetzung von Basel II [Glossar] an den Mindestvorgaben der Kapitaladäquanzrichtlinie. Wir streben eine „Eins-zu-eins-Umsetzung“ an. Nationale Wahlrechte werden wir konsequent zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland nutzen. Auf diese Weise wollen wir zusätzliche Spielräume für die Mittelstandsfinanzierung schaffen. Dass uns das gelingt, darauf deuten die Ergebnisse der letzten Auswirkungsstudie der Bundesbank hin: Banken mit einem höheren Anteil am Mengengeschäft können von zum Teil erheblichen Eigenkapitalentlastungen profitieren. So sind beispielsweise für Mittelstandskredite bis 1 Million Euro nach diesen Berechnungen künftig 17 Prozent weniger Eigenkapital [Glossar] nötig. Von den Banken erwarten wir im Gegenzug, dass diese Entlastungen auch an die Kunden weitergegeben werden.
Basel II wirkt sich jedoch nicht nur auf die Eigenkapitalanforderungen der Banken aus. Die Bankenaufsicht [Glossar] muss sich darüber hinaus einen Eindruck von den Risikomess- und Risikosteuerungsverfahren der Kreditinstitute verschaffen. Dabei gilt der Grundsatz der Risikoangemessenheit. Größere Institute mit risikoträchtigen Geschäften müssen entsprechende Systeme vorhalten. Hingegen müssen kleinere Institute mit einem risikoarmen Geschäft nur vergleichsweise wenige Vorkehrungen treffen. Demzufolge brauchen diese Maßnahmen von der Bankenaufsicht weniger häufig begutachtet zu werden als die komplexen Systeme bei den systemrelevanten Banken mit bedeutenden Risikopotenzialen.
Diese Unterscheidung wird mit dem Schlagwort der „doppelten Proportionalität“ beschrieben. Darauf haben sich die Bankenaufsicht und das Kreditgewerbe verständigt. Das Prinzip der doppelten Proportionalität ist ein zentrales Merkmal der neuen bankaufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Infolgedessen bedeuten die MaRisk keine einschneidenden Änderungen für die Vielzahl der kleineren Institute mit wenig risikoträchtigen Geschäften. Außerdem ermöglicht der Grundsatz der doppelten Proportionalität eine schlanke Ausgestaltung der MaRisk. Dies ist für die Institute und für die Bankenaufsicht gleichermaßen wichtig.
Schlanke Regelungen streben wir auch in anderen Bereichen an. Dabei genießt der Bürokratieabbau im Finanzsektor Priorität. Die Stichworte bessere Regulierung und Deregulierung [Glossar] sind für uns keine bloßen Lippenbekenntnisse. Als Pilotprojekt soll uns dabei das Investmentgesetz dienen. Nach gut zwei Jahren unter dem neuen Investmentregime ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme. Sowohl die Branche als auch die Aufsicht haben in dieser Zeit viele wertvolle Erfahrungen gesammelt. Diesen Erfahrungsschatz wollen wir für eine Weiterentwicklung des Gesetzes nutzen.
Das von uns zum Investmentgesetz durchgeführte Konsultationsverfahren war ein großer Erfolg. Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet. Unser Ziel ist es, unter Wahrung des Anlegerschutzes mögliche Vereinfachungen vorzunehmen. Dort, wo Deregulierungen möglich sind, wollen wir entschlacken, um die Innovationskraft des Fondsstandorts Deutschland weiter zu steigern.
Wie wichtig schnelles und unbürokratisches Handeln sein kann, zeigt sich bei unseren Anstrengungen zum Ausbau des deutschen Verbriefungsmarktes. Durch die Beseitigung gewerbesteuerrechtlicher Hürden und durch die Schaffung des Refinanzierungsregisters, das für die Insolvenzfestigkeit der in der Praxis weit verbreiteten Treuhandlösungen sorgt, haben wir den Weg für so genannte True-Sale-Verbriefungen in Deutschland bereitet. An diese in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebrachten und vom Markt mit viel Lob aufgenommenen Initiativen werden wir anknüpfen. Daher wollen wir zum Beispiel bestehende Grenzen beim Erwerb von Asset Backed Securities in den Anlagebestimmungen von Versicherungen, Pensionsfonds und Investmentfonds überprüfen und gegebenenfalls ändern.
Gestaltungskraft ist auch beim Ausbau privater Beteiligungs- und Risikokapitalfinanzierungen gefragt. In einem uns vorliegenden Forschungsgutachten des ZEW Mannheim zur Private Equity-Branche werden die Rahmenbedingungen für die Eigenkapitalfinanzierung in Deutschland analysiert und Verbesserungsvorschläge gemacht. Auf dieser Basis beabsichtigen wir, das bestehende Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zu einem Private-Equity-Gesetz fortzuentwickeln.
Mein besonderes Augenmerk gilt der Einführung deutscher REITs (Real Estate Investment Trusts). Dafür bedarf es innovationsfreundlicher rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen. Voraussetzungen für die REITs-Einführung sind für uns jedoch, dass eine verlässliche Besteuerung der Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen auf den Immobilienmarkt und den Standort zu erwarten sind. Mit REITs könnten sich Immobilienanlagen in Deutschland zu einem gängigen Kapitalmarktprodukt entwickeln. Die Klärung offener steuerlicher Fragen soll zügig erfolgen.
Um die Einführung einer neuen Assetklasse geht es auch beim Stichwort ÖPP (Öffentlich-Private Partnerschaft oder Public Private Partnership - PPP). Angesichts der knapper werdenden öffentlichen Ressourcen sind wir entschlossen, wichtige Zukunftsaufgaben etwa im Infrastrukturbereich gemeinsam mit Partnern aus der Privatwirtschaft zu realisieren. Das in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebrachte ÖPP-Beschleunigungsgesetz war hier nur ein erster Schritt zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit und Flexibilität. Der Einsatz des Instruments ÖPP setzt darüber hinaus zweierlei voraus: Es bedarf einer standardisierten und fungiblen Assetklasse ÖPP, und wir benötigen spezialisierte Risikokapitalgeber, die Anlagegelder von Lebensversicherungen, Pensionskassen und sonstigen institutionellen Anlegern investieren. Für beide Voraussetzungen wollen wir den nötigen Ordnungsrahmen schaffen.
In der Vergangenheit war es so, dass etwa 80 Prozent der deutschen Finanzmarktgesetzgebung auf Vorgaben der Europäischen Union beruhten. Im Wesentlichen waren dabei Richtlinien umzusetzen. Der europäische Integrationsprozess hat dabei deutliche Spuren im deutschen Kapitalmarkt hinterlassen. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Es deutet allerdings einiges darauf hin, dass die Regulierungsaktivitäten auf EU-Ebene künftig an Intensität verlieren.
Zwar befinden wir uns gegenwärtig noch mitten in der Umsetzungsphase wichtiger Vorhaben des europäischen Aktionsplans Finanzdienstleistungen von 1999. So sind beispielsweise die Übernahmerichtlinie, die Transparenzrichtlinie und die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente in das deutsche Recht zu inkorporieren. Jedoch hat die Europäische Kommission in ihrem unlängst vorgestellten Weißbuch Finanzdienstleistungen klar gestellt, dass sie den Schwerpunkt der europäischen Finanzmarktintegration in den kommenden fünf Jahren auf die Konsolidierung der bereits beschlossenen Maßnahmen legen will.
In der Tat wäre niemandem damit gedient, wenn sich die europäische Gesetzgebungsmaschinerie in der bisherigen Geschwindigkeit weiter drehte. Wir unterstützen daher den Kommissions-Ansatz der „dynamischen Konsolidierung“. Neue Dossiers sollten wir nur vorsichtig und allein auf der Basis eines soliden Fact Finding angehen. Das Stichwort „Better Regulation“ darf hier nicht nur als Feigenblatt dienen, sondern muss mit Leben erfüllt werden.
Ihre neue Regulierungsphilosophie muss die Kommission dabei erst noch unter Beweis stellen. Zu einem wichtigen kreditwirtschaftlichen Rechtsinstitut hat die Kommission ein eigenes Grünbuch vorgelegt und ein Konsultationsverfahren durchgeführt: der Hypothekarkredit. Die deutsche Position haben wir im Rahmen dieses Verfahrens deutlich gemacht. Wir sind uns mit der Kommission einig, dass der Hypothekarkredit für viele Menschen eines der wichtigsten Bankgeschäfte überhaupt darstellt. Darüber hinaus begrüßen wir den ergebnisoffenen Prüfungsansatz der Kommission. Der Bedarf für eine stärkere Integration der europäischen Hypothekarkreditmärkte und der dadurch erzielbare Mehrwert für den Verbraucher müssen sich erst erweisen. Ansonsten sollte in funktionierende Marktstrukturen, wie sie in Deutschland vorherrschen, nicht eingegriffen werden.
Mit einem weiteren Grünbuch beleuchtet die Kommission die europäische Investmentindustrie. So möchte die Kommission den bisherigen legislativen Rahmen besser nutzen und Hindernisse für eine weitere Integration der europäischen Investmentfondsmärkte beseitigen. Wir unterstützen die Vorschläge der Kommission in vielen Punkten. Wir haben jedoch zusätzlich angeregt, gemeinsame europäische Standards auch für Immobilien- und Hedge Fonds zu erarbeiten, also insgesamt die Produktnovellierung etwas engagierter voran zu treiben. Beim Thema Hedge Fonds treten wir darüber hinaus für eine international abgestimmte Regulierung und Aufsicht ein.
Das Thema Finanzmarktaufsicht nimmt im Übrigen auch im Koalitionsvertrag breiten Raum ein. Um es deutlich zu sagen: Wir wollen eine starke Aufsicht mit Biss! Aus diesem Grund sprechen wir uns etwa für die Zentralisierung der Börsenaufsicht und eine verstärkte europäische Aufsichtskonvergenz aus. Aufsicht muss aber nicht nur kraftvoll und kämpferisch, sondern im Einzelfall auch behutsam und unbürokratisch erfolgen. In diese Richtung gehen unsere Überlegungen im Bereich Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin. Der Koalitionsvertrag sieht eine Verstärkung dieser Rechts- und Fachaufsicht vor.
Das bedeutet: der aufsichtsrechtliche Dreiklang von Integrität, Transparenz und Anlegerschutz bleibt in unserem Blickfeld. Gleichzeitig streben wir jedoch eine Finanzmarktaufsicht mit Augenmaß an, die sich flexibel auf veränderte Marktbedürfnisse einzustellen vermag. Die Entwicklung der Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin stellen wir uns als evolutionären Prozess vor. Aufbauen wollen wir dabei auf unseren Erfahrungen seit Schaffung der BaFin als Allfinanzaufsicht. Helfen kann uns auch ein Blick auf die Aufsichtspraxis in anderen Mitgliedstaaten der EU.
Aufsicht bedeutet für uns nicht nur staatliche Regulierung. Ebenso wichtig sind für uns die Grundsätze zur Leitung und Kontrolle innerhalb der Unternehmen selbst. Neben staatlicher Aufsicht bleibt daher für uns auch die Corporate Governance ein zentraler Begriff. Mit einer guten Corporate Governance, das haben viele Untersuchungen gezeigt, steigern die Unternehmen ihre Attraktivität für institutionelle und private Investoren. Aus diesem Grund sind Fortschritte im Bereich Corporate Governance auch ein Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland insgesamt.
Was darf die deutsche Kreditwirtschaft also von der neuen Bundesregierung erwarten? Die Antwort ist leicht: Viel, vor allem auch viel Kontinuität. In Fragen der Finanzmarktförderung besteht in Deutschland schon fast traditionell ein großer Parteiübergreifender Konsens. Wenn man so will, haben wir in diesem Politikfeld mit „großen Koalitionen“ schon so unsere Erfahrungen. An diese guten Erfahrungen wollen wir anknüpfen. Dann wird der deutsche Finanzmarkt auch in Zukunft seine Bedeutung als Motor für Wachstum und Beschäftigung unter Beweis stellen.