Hinweis: Dieses Informationsangebot wird derzeit überarbeitet und steht voraussichtlich ab September 2010 in einer aktualisierten Version zur Verfügung.
Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 [Download] hat der Gesetzgeber auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 reagiert. Die Richter hatten festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Die entscheidende Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Für Beitragszahler und Rentner bedeutet dies: Die Bezüge von Rentnern werden nach und nach – Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang – steuerpflichtig. Dafür werden die während des Berufslebens in die Altersvorsorge [Glossar] eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen Schritt für Schritt von der Einkommensteuer [Glossar] freigestellt.
Zugleich haben sich seit Jahresbeginn die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung verbessert. Auch die private kapitalgedeckte Altersvorsorge („Riester“-Rente) ist attraktiver geworden. Aufgrund dieser Änderungen wurde das BMF-Schreiben [Glossar] aus dem Jahr 2002 zum Altersvermögensgesetz neu gefasst und am 31. März 2010 veröffentlicht.
Das Alterseinkünftegesetz hat zudem die Kapitallebensversicherung als eine besondere Art der Vermögensbildung ab dem 1. Januar 2005 steuersystematisch korrekt eingeordnet. Fragen im Zusammenhang mit der Änderung der Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen wurden im BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2005 [Download] geklärt.
Selbstverständlich steht Ihnen auch eine Broschüre Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt. [Download] zur Verfügung. Sie erklärt kompakt, was sich durch das Alterseinkünftegesetz ändert und wie Sie die neue Regelung bei Ihrer Altersvorsorge unterstützt. Ergänzende Informationen zur Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften finden Sie unter Fragen und Antworten (FAQ) [Download], im einführenden BMF-Schreiben vom 26. April 2010.
Informationen zur „Riester“-Rente entnehmen Sie bitte der Broschüre „Vorsorgen und Steuern sparen - Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge [Download]“ Darüber hinaus finden Sie Informationen zur privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge („Riester“-Rente) auf der Internetseite der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund (www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de [Extern]). Insbesondere auf den Zulagenrechner, der Ihnen die Höhe der „Riester“-Förderung berechnet, ist hinzuweisen. Aktuelle Informationen zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de [Extern]).
In einer ausführlichen Darstellung sind die steuerlichen Aspekte der Alterssicherung erläutert.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich das Informationsangebot des Bundesministeriums der Finanzen grundsätzlich auf die auf den Internetseiten enthaltenen Informationen und Fundstellennachweise beschränkt. Einzelfragen - insbesondere zu individuellen Steuerberechnungen – können nicht beantwortet werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt (www.finanzamt.de [Extern]).
Informationen zur Rente erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de [Extern]) sowie auf der Internetseite der Deutsche Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de [Extern]).
Bundeszentralamt für Steuern
Hauptdienstsitz in Bonn-Beuel
An der Küppe 1
D-53225 Bonn
Telefon (01888) 406 - 0 oder (0228) 406 - 0
Fax (01888) 406 - 2661 oder (0228) 406 - 2661
E-Mail: poststelle@bff.bund.de
Internet: www.bzst.bund.de [Extern]
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mohrenstrasse 62
10117 Berlin
Bürgertelefon (01805) 67 67 10*
Fax (01805) 67 67 17*
* jeweils 0,12 € / Min. aus dem Festnetz, abweichende Preise aus anderen Netzen möglich.
Montag bis Donnerstag 08.00 bis 20.00 Uhr
Internet: www.bmas.bund.de [Extern]
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10704 Berlin
Telefon: (030) 865 - 1
Fax: (030) 865 27240
Kostenloses Service-Telefon: (0800) 100 048 00
Montag - Donnerstag: 07.30 - 19.30 Uhr
Freitag: 07.30 - 15.30 Uhr
E-Mail: drv@drv-bund.de
Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de [Extern]
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin
Servicetelefon: (0800) 100 048 040 zum Nulltarif
Zulagengeförderte Altersvorsorge („Riester“-Rente)
Montag - Donnerstag 09.00 - 19.30 Uhr
Freitag 09.00 - 13.00 Uhr
E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de
Internet: www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de [Extern]
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Telefon: (0228) 4108 - 0
Fax: (0228) 4108 - 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de [Extern]
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
Rohrbacher Str. 12
69115 Heidelberg
Telefon: (06221) 13 71 78 - 0
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