Veröffentlichungen zu Steuerarten14.01.2002  

AfA-Tabellen (aktualisiert am 28. April 2003)

In der neuen Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: "AfA-Tabelle AV") ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz) für Anlagegüter ausgewiesen, die nicht branchenspezifisch genutzt werden. Die neue "AfA-Tabelle AV" gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt werden.

 

Die branchenbezogenen AfA-Tabellen für "Zahntechniker" (Nr. 31), "Baugewerbe" (Nr.81), "Maschinenbau" (Nr. 101) und "Hafenbetriebe" (Nr. 102) sind mit BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2001 [Download] veröffentlicht.

 

Die Überarbeitung weiterer rund 100 branchenbezogener AfA-Tabellen ist zurückgestellt worden, bis ein vorliegendes Gutachten, in dem die Abschreibungsbedingungen in Deutschland und weiteren Industriestaaten untersucht worden sind, ausgewertet ist. Bis zum In-Kraft-Treten dieser neuen Branchentabellen gelten die alten weiter.

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