Der Normalbetrieb weist folgende Merkmale auf:
Wirtschaftlicher Umsatz im Sinne der Richtsätze ist die Jahresleistung des Betriebes zu Verkaufspreisen - ohne Umsatzsteuer [Glossar] - abzüglich der Preisnachlässe und der Forderungsverluste.
Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch:
Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen nicht:
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes werden Kundenforderungen und Anzahlungen von Kunden mit Nettowerten, d.h. ohne Umsatzsteuer verrechnet.
Bei Handelsbetrieben entspricht der wirtschaftliche Umsatz dem Sollumsatz. Bei Handwerksbetrieben werden fertige und teilfertige Erzeugnisse aus eigener Herstellung sowie angefangene Arbeiten bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes zu Verkaufspreisen verrechnet, weil dem wirtschaftlichen Materialeinsatz und dem Einsatz an Fertigungslöhnen der entsprechende wirtschaftliche Umsatz gegenübergestellt wird. Die Verkaufspreise werden soweit wie möglich den Ausgangsrechnungen entnommen. Besteht diese Möglichkeit nicht, so werden die Verkaufspreise für die Bestände an fertigen und teilfertigen Erzeugnissen aus der eigenen Herstellung sowie an angefangenen Arbeiten in der Regel wie folgt ermittelt:
Herstellungskosten nach § 6 EStG
| |
| + | anteiliger Unternehmerlohn, wenn der Unternehmer an der Fertigung mitgearbeitet hat
|
| + | Zuschlag für die in den Herstellungskosten nicht erfaßten sonstigen Kosten
|
| = | Verkaufspreis bzw. anteilige Verkaufspreise (ohne Umsatzsteuer) |
Bestände an fertigen, noch nicht abgerechneten Arbeiten werden ebenfalls mit Verkaufspreisen (ohne Umsatzsteuer) angesetzt.