
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Hier können fachliche Informationen zu bestimmten steuerlichen Themen abgerufen werden. Dabei handelt es sich vor allem um Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und insbesondere BMF-Schreiben [Glossar], die zwar an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind.
BMF-Schreiben werden nur für eine Übergangszeit, nämlich bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt [Extern] bzw. im Regelfall längstens bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben zu besonders interessierenden oder in aktuellen Diskussionen befindlichen Themen sind auch länger hier verfügbar. Ein Anspruch auf die Veröffentlichung, Herausgabe oder Zusendung von etwaigen vorhandenen, aber hier nicht oder nicht mehr eingestellten BMF-Schreiben besteht nicht.
Hinweise auf zum Beispiel fehlende Aktualität, Fehler, etc. bezüglich der übrigen Informationen nimmt das Bürgerreferat entgegen. Das Bundesministerium der Finanzen darf zudem keine Auskünfte zu Rechtsfragen oder steuerlichen Einzelfällen erteilen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt [Extern] oder - soweit zuständig - an das Bundeszentralamt für Steuern [Extern].