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  • Analysen und Berichte

    30. Tref­fen der Be­tei­li­gungs­füh­run­gen des Bun­des und der Län­der im BMF

    • Beim 30. Treffen der Beteiligungsführungen des Bundes und der Länder am 21./22. September 2017 konnten mehr als 80 Teilnehmer begrüßt werden. Die steigende Teilnehmerzahl belegt den erfolgreichen Austausch der vergangenen Jahre und das stetige Interesse an dem Arbeitstreffen.
    • Vertreter aus Wissenschaft und Praxis hielten an beiden Tagen die Eröffnungsvorträge. Den Auftakt bildete Prof. Dr. Peter Ruhwedel mit einem Vortrag zum Thema „Systematisierung der Nachfolge- und Besetzungsprozesse für den Aufsichtsrat“. Am zweiten Tag referierten Vertreter des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. über die „Prüfung von Risiko-/Compliance-Managementsystemen (IDW PS 980)“ und die „Nichtfinanzielle Berichterstattung aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes“.
    • Im Zentrum der Themen des Bundes stand dieses Mal die effizientere Beteiligungsführung beim Bund durch Monitoring. Das Monitoring wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzierungsgremium, einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses, und dem Bundesrechnungshof konzipiert und fungiert als eine Art „Frühwarnsystem“ zur Risikoerfassung bei ausgewählten Bundesunternehmen.

    Vorträge aus Wissenschaft und Praxis

    Eröffnungsvortrag zur Systematisierung der Nachfolge- und Besetzungsprozesse für den Aufsichtsrat

    Das 30. Treffen wurde durch richtungsweisende Vorträge aus Wissenschaft und Praxis bereichert. Den Auftakt bildete Prof. Dr. Peter Ruhwedel, Professor für Strategisches Management und Organisation sowie wissenschaftlicher Leiter des KCU KompetenzCentrums für Unternehmensführung & Corporate Governance an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management, mit einem Vortrag zur „Systematisierung der Nachfolge- und Besetzungsprozesse für den Aufsichtsrat“. Dabei ging Prof. Dr. Ruhwedel zunächst auf den regulatorischen Rahmen mit gestiegenen Anforderungen an Verwaltungs- und Aufsichtsorgane von Kreditinstituten und jüngeren Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ein, wonach in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet werden soll. Im Rahmen der Effizienzprüfung sollte überprüft werden, ob bestehende Aufsichtsgremien die Kompetenzanforderungen erfüllen. Bei bereits erkennbaren Defiziten sollten frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, beispielsweise eine Bewertung der Aufsichtsratsmitglieder im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erfüllung der Kompetenzen für das Gesamtgremium. Mit der Unabhängigkeit von Aufsichtsräten und dem sogenannten Overboarding (Zeitmangel wegen Haupttätigkeit anderer Mandate) wurden weitere aktuelle Problemfelder der Aufsichtsratsangelegenheiten thematisiert. Prof. Dr. Ruhwedel riet dazu, Nachfolge- und Auswahlprozesse in Aufsichtsorganen langfristig zu planen, systematisch vorzubereiten und hinreichend zu begründen. Die Kandidatenauswahl sollte einem strukturierten Prozess folgen, wobei ein konkretes Profil für die vakante Besetzung als Basis dienen sollte.

    Aktuelle Entwicklungen in Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

    Die Vertreter des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) berichteten über aktuelle Entwicklungen in Rechnungslegung und Prüfung, zunächst über die „Prüfung von Risiko- und Compliance-Managementsystemen (IDW PS 980)“ und anschließend über die „Nichtfinanzielle Berichterstattung aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes“.

    Die Prüfung von Risiko- und Compliance-Managementsystemen kann als zusätzlicher Prüfauftrag an den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung erfolgen. Sie dient als Unterstützung des Aufsichtsrats (Prüfungsausschusses) dabei, sich mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems zu befassen. Der Wirtschaftsprüfer kann mit der Prüfung einzelner oder aller vier Corporate-Governance-Elemente beauftragt werden. Dies sind nach IDW PS 980 die Prüfung des Compliance-Management-Systems, nach IDW PS 981 die Prüfung des Risikomanagements, nach IDW PS 982 die Prüfung des Internen Kontrollsystems und nach IDW PS 983 die Prüfung der Internen Revisionssysteme. Die Prüfung kann als Angemessenheitsprüfung (für einen Stichtag) oder Wirksamkeitsprüfung (für einen Zeitraum) ausgestaltet werden. Gegenstand der Prüfung sind die in einer Beschreibung des Unternehmens enthaltenen Aussagen über das jeweilige Teilsystem. Der Wirtschaftsprüfer gibt dabei ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit ab. Nach Auffassung des IDW kann ein effizienter und umfassender Wirksamkeitsnachweis für das ganze Unternehmen idealerweise durch eine Verbindung der vier Prüfungen für die gesamte Corporate Governance erreicht werden.

    Im Mittelpunkt des Vortrags und der anschließenden Diskussion zur nichtfinanziellen Berichterstattung aufgrund des Corporate-Social-Responsibility(CSR)-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes standen aktuelle Umsetzungsfragen zu den Prüfpflichten der Wirtschaftsprüfer und der Aufsichtsräte der betroffenen Unternehmen. Das im April 2017 in Kraft getretene Gesetz sieht für große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten Berichtspflichten zu nichtfinanziellen Aspekten wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung vor, sofern sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind. Nach dem Gesetz muss der Abschlussprüfer das Vorhandensein der nichtfinanziellen Erklärung beziehungsweise des gesonderten nichtfinanziellen Berichts prüfen. Er kann darüber hinaus freiwillig zu einer inhaltlichen Prüfung beauftragt werden. Der Aufsichtsrat hat die nichtfinanzielle Erklärung beziehungsweise den gesonderten nichtfinanziellen Bericht zu prüfen, wobei der Umfang der Prüfpflicht des Aufsichtsrats beziehungsweise die Prüfungsintensität unterschiedlich weit gesehen wird.

    Aktuelle Themen des Beteiligungsmanagements des Bundes

    Vorgestellt wurde auch die von BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof und dem zuständigen parlamentarischen Gremium konzipierte effizientere Beteiligungsführung beim Bund durch Monitoring. Das sogenannte Standardisierte Beteiligungsmonitoring 1 fungiert als eine Art „Frühwarnsystem“ zur Risikoerfassung bei ausgewählten Bundesunternehmen unter Berücksichtigung der dezentralen Beteiligungsführung des Bundes. Sein Ziel ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich eines Großteils des Beteiligungsportfolios zu schaffen beziehungsweise zu erhöhen. Dadurch wird den Beteiligungsverwaltungen, aber auch dem zuständigen parlamentarischen Gremium, dem Bundesfinanzierungsgremium, ein möglichst aktueller Überblick über die wirtschaftliche Situation der ausgewählten Bundesbeteiligungen geboten.

    Standardisiertes Beteiligungsmonitoring (SBM)

    2016 wurde vom BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof und dem Bundesfinanzierungsgremium das Konzept des SBM entwickelt und implementiert. Kern des SBM ist ein Reporting, welches vor allem unmittelbare Bundesbeteiligungen mit erwerbswirtschaftlicher Ausrichtung erfasst (derzeit 23 ausgewählte Unternehmen). Es stellt aussagekräftig und prägnant wirtschaftliche Zusammenhänge auf Grundlage nachvollziehbarer Kennziffern und qualitativer Faktoren dar. Basis der wirtschaftlichen Beurteilung ist der testierte Jahresabschluss des Beteiligungsunternehmens. Das bislang einmal jährlich durchgeführte Monitoring soll regelmäßig evaluiert werden.

    Eine eingehende Information erfolgte über die Anforderungen aus dem im Dezember 2016 im Bundeskabinett verabschiedeten „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ für die Beteiligungsverwaltungen von Bund und Ländern. Speziell für Unternehmen im öffentlichen Eigentum sind dort an die Beteiligungsverwaltungen des Bundes gerichtete Maßnahmen enthalten. Hierzu zählen die Erweiterung des Schulungsspektrums für beteiligungsführende Stellen um die Aspekte der Nachhaltigkeit und die Verankerung des Schulungsspektrums im Zuge der nächsten Überarbeitung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) 2. Die Länder wurden angehalten, dieser Praxis des Bundes zu folgen.

    Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK)

    ist ein Rahmenwerk, das Standards guter Unternehmensführung mit Anforderungen und Erwartungen an die Unternehmensorgane festlegt. Zusammen mit den Hinweisen für gute Beteiligungsführung und den Berufungsrichtlinien, die an die Beteiligungsführung gerichtet sind, bildet er die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung. Er enthält Empfehlungen zur Verbesserung von Prozessen und Arbeitsstrukturen der Unternehmensorgane Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichts-/Verwaltungsrat, aber auch zu grundlegenden Themen wie Vergütung und Rechnungslegung. Der PCGK gilt unmittelbar für Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist und die nicht börsennotiert sind. Unternehmen, bei denen der Bund Minderheitsgesellschafter ist, wird seine Anwendung empfohlen.

    Die zweite an die Beteiligungsverwaltung des Bundes gerichtete Maßnahme im „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ ist die ab dem Wirtschaftsjahr 2018 gesonderte Ausweisung aller international tätigen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und über 500 Beschäftigten, welche den Deutschen Nachhaltigkeitskodex oder ein vergleichbares Rahmenwerk mit einer menschenrechtlichen Berichtspflicht anwenden oder nicht anwenden, im Beteiligungsbericht des Bundes 3.

    Der Beteiligungsbericht des Bundes

    enthält detaillierte Informationen über die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes an über 100 Unternehmen. Die Beteiligungsführung der einzelnen Bundesunternehmen erfolgt dezentral durch die zuständigen Fachressorts. Für sie gelten einheitliche Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung, für die das BMF verantwortlich ist. Die Bundesregierung entspricht mit der Erstellung und Veröffentlichung des Beteiligungsberichts dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestags und der Öffentlichkeit. Der Bericht widmet sich im Vorspann – Kapitel A – aktuellen Fragestellungen für die Bundesunternehmen (Frauenanteil in Gremien, Nachhaltigkeit, Vergütungen von Aufsichtsratsmandaten, Standardisiertes Beteiligungsmonitoring etc.).

    Neben weiteren an die staatliche Seite adressierten Handlungsfeldern sind im „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ auch Anforderungen an die Unternehmen artikuliert. Ziel des Aktionsplans ist es, dass mindestens 50 % aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 die fünf dort aufgeführten Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert haben.

    Vertreterinnen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des BMF stellten das Modell einer in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommenen, geteilten Beteiligungsführung bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH vor. Gegenstand des vollständig im Eigentum des Bundes stehenden Unternehmens ist die Unterstützung der Bundesregierung bei Erreichung ihrer entwicklungspolitischen Ziele. Die GIZ GmbH führt im Bereich des Bundes die staatlich-technische Entwicklungszusammenarbeit und Maßnahmen der sonstigen internationalen Zusammenarbeit aus. Sie ist ein anerkannter Träger des Entwicklungsdienstes, der im Auftrag oder im Wege von Zuwendungen Entwicklungshelfer entsendet und internationale Bildungsarbeit fördert.

    Neben sonstigen aktuellen Themen wie dem „Transparenzregister nach dem Umsetzungsgesetz zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie“ oder dem „Ausblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvE 2/11 zu parlamentarischen Kontrollrechten“, bei dem die Antragsteller rügten, die Bundesregierung sei ihrer Antwortpflicht bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zur Deutsche Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen, wurden auch klassische Fragestellungen behandelt. Dazu gehörte u. a. ein Erfahrungsaustausch zur Beteiligung der Rechnungshöfe am Genehmigungsverfahren nach §§ 65, 102 Bundeshaushaltsordnung und der Sachstand der Aktualisierung des PCGK.

    Fußnoten

    1
    Weiterführende Informationen auf den S. 30/31 unter www.bundesfinanzministerium.de
    2
    Grundsätze guter Unternehmensführung im Bereich des Bundes - Public Corporate Governance Kodex des Bundes
    3
    Beteiligungsbericht des Bundes 2016

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