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Kontaktmöglichkeiten – unser Wegweiser für Ihre Fragen

Hier finden Sie Antworten auf aktuelle Fragen sowie direkte Kontaktmöglichkeiten.

Häufig gestellte Fragen

Informationen zur Inflationsausgleichsprämie finden Sie in unseren FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz. Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber nicht zur Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie verpflichtet sind.

Ja, der Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen gilt unbefristet, also auch im Jahr 2024 und darüber hinaus. Diese und weitere Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie in unseren FAQ.

Das Bundesministerium der Finanzen darf weder Rechtsauskünfte in Einzelfällen noch rechtliche oder steuerliche Ratschläge erteilen. Für die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle und für die Klärung von Fragen zu Ihren persönlichen steuerlichen Angelegenheiten ist Ihr Finanzamt beziehungsweise die jeweilige oberste Landesfinanzbehörde zuständig. Die Kontaktdaten der Länderfinanzministerien und Finanzämter finden Sie hier.

Informationen und Formulare zum Steuerportal ELSTER erhalten Sie hier.

Falls Ihr Anliegen die Zollverwaltung betrifft, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt oder der Generalzolldirektion in Verbindung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.

Ansprechpartner, Kontaktstellen und Informationen zur Erteilung einer Steueridentifikationsnummer (Steuer-IdNr) finden Sie hier.
Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtige und als Steuerpflichtiger (Unternehmerin und Unternehmer) ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, richtet sich die Zuständigkeit nach den Regelungen der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung. Die Kontaktdaten der Länderfinanzministerien und Finanzämter finden Sie hier.
Deutschland hat mit mehr als 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Es handelt sich um bilaterale Abkommen. Diese sind u. a. zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Steuerpflichtigen) geschlossen worden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in einem Land mit DBA arbeiten, entrichten grundsätzlich ihre „Lohnsteuer“ in dem Land, in dem sie arbeiten. Gleiches gilt auch umgekehrt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und damit auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wenn es um Ihren konkreten Steuerfall geht. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Kontaktstellen für Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie hier.

Weitere Antworten auf häufige Fragen zu unterschiedlichen Themenbereichen finden Sie hier.

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Aktuelle Informationen

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf folgende Sachverhalte hin:

  • Leider kann und darf das Bundesministerium der Finanzen keine rechtsverbindliche Einzelfallberatung zur Energiepreispauschale anbieten. Sollten Sie in den mit den Bundesländern abgestimmten FAQ nicht fündig werden, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder die oberste Landesfinanzbehörde („Landesfinanzamt“).
  • Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 ist die Grundsteuererklärung auf Grund der neuen Grundsteuerreform abzugeben. Informationen hierzu finden Sie in unserem FAQ Die neue Grundsteuer sowie unter www.grundsteuerreform.de . Für einfach gelagerte Sachverhalte in Ländern, die bei der Grundsteuer das Bundesmodell anwenden, wird Ihnen ab Juli 2022 unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Grund unterschiedlicher Länderregelungen keine Auskünfte zu Einzelfällen erteilen kann.

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Warnmeldungen

  • Gefälschte E-Mail im Namen des BMF zur Erstattung der Einkommensteuer
    Aktuell wird eine betrügerische E-Mail verbreitet, die vorgibt vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu stammen. Darin werden Sie gebeten, Ihre Bankverbindung zu verifizieren, um eine Erstattung der Einkommensteuer zu erhalten.
  • Gefälschte E-Mail im Namen des BMF preist EU-Förderprogramm an
    Laut einer Meldung des Landeskriminalamtes Niedersachsen wird aktuell eine betrügerische E-Mail verbreitet, die vorgibt vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu stammen. In der E-Mail wird auf das Pilotprogramm „NextGenerationEU Förderprogramm“ verwiesen, das angeblich Vermögen vor der aktuellen Inflation schützen soll.
    • Der angegebene Link in der E-Mail leitet die Empfängerin/den Empfänger auf eine gefälschte Webseite, die dem Original des BMF nachempfunden wurde. Dort werden Sie zur Dateneingabe aufgefordert.
    • Empfängerinnen und Empfänger, die Dateneingaben auf der gefälschten Webseite getätigt haben, sollten Anzeige bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle erstatten. Des Weiteren sollte nicht auf Nachforderungen (telefonisch oder per E-Mail) reagiert sowie in Folge empfangene Dateien nicht geöffnet werden.
    • Detaillierte Informationen finden Sie der Meldung des Landeskriminalamtes Niedersachsen.
  • Generell warnt die Polizei: Immer wieder sind Betrügerinnen und Betrüger darauf aus, Gebühren oder Steuern (z. B. für ein angebliches Erbe) im Namen des Bundesministeriums der Finanzen anzufordern. Beachten Sie unbedingt folgende Hinweise, wenn Sie vermeintliche Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen erhalten:
    • Wir schreiben Sie immer direkt mit Namen an.
    • Das Bundesministerium der Finanzen versendet keine SMS oder WhatsApp Nachrichten.
    • Wenn Sie Zweifel haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
    • Weitere Informationen stellt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu den Themen "Smishing" - SMS-Phishing im Herbst 2021 mit neuen Betrugsmaschen und Phishing-E-Mails erkennen bereit. Aktuelle Warnungen und Meldungen zu Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte für Verbraucherinnen und Verbraucher finden Sie auf dieser Internetseite der BaFin.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Newsletter.

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#Finanzisch

Sprechen Sie Finanzisch? Unsere Videoreihe erklärt kurz und knapp häufige Begriffe aus der Finanzpolitik.

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Broschüren

Wir bieten eine Reihe von Broschüren und Periodika an – zum Downloaden oder Bestellen.

Mehr erfahren : Broschüren

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Besuchen Sie uns!

Besuchen Sie das Bundesministerium der Finanzen im Detlev-Rohwedder-Haus – vor Ort oder virtuell auf www.drh360.de.

Informationen zu Veranstaltungen im Bundesfinanzministerium finden Sie hier.

Sollten Sie als Besuchergruppe Interesse bekommen haben, das BMF einmal kennenzulernen und das historische DRH von innen zu betrachten, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Wir dürfen Sie an dieser Stelle schon darauf aufmerksam machen, dass es Ihre und unsere Planung erleichtert, wenn Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung setzen.

Melden Sie sich hierzu gerne über das Kontaktformular an uns.

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Besuchen Sie uns vor Ort!

Im Gespräch mit unseren Kolleginnen und Kollegen vom Besucherdienst erfahren Sie mehr über unser Haus und die Aufgaben und Themen des BMF.

Mehr erfahren : Besuchen Sie uns vor Ort!

Besuchen Sie uns virtuell!

Jetzt den Sitz des Bundesfinanzministeriums virtuell besuchen mit DRH 360° – das Online-Erlebnis des Detlev-Rohwedder-Hauses.

Mehr erfahren auf externer Seite: Besuchen Sie uns virtuell!

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Ihr beruflicher Weg zu uns

Sie interessieren sich für eine Ausbildung, ein Referendariat oder ein Praktikum im Bundesministerium der Finanzen? Dann informieren Sie sich gerne hier über unsere vielfältigen Karrieremöglichkeiten.

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Ihr direkter Kontakt zu uns

Kontaktieren Sie uns gerne direkt über unser Kontaktformular. Wie auch Sie freuen wir uns über ein freundliches Miteinander und respektvollen Umgang. Anfragen mit Beleidigungen, vulgärer Wortwahl oder menschenverachtenden Äußerungen werden wir dementsprechend nicht bearbeiten.

Wegen der Vielzahl von Anfragen kommt es derzeit bedauerlicherweise zu Bearbeitungszeiten von bis zu vier Wochen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Hier geht es zu unserem Kontaktformular.

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Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Hier finden Sie weitere Informationen und Kontaktdaten zum Informationsfreiheitsgesetz.

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Postanschrift

Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Postanschrift: 11016 Berlin
Tel.: 03018 / 682 - 0
Fax: 03018 / 682 - 32 60
E-Mail: poststelle(at)bmf.bund.de
De-Mail: poststelle(at)de-mail.bmf.bund.de

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Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Postfach 1308
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Tel.: 03018 / 682 - 0
Fax: 03018 / 682 - 44 20

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