Inhalt:


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2006
1 000 €
Soll
2005
1 000 €
Ist
2004
1 000 €

Verwaltungseinnahmen

111 01
-021
Gebühren, sonstige Entgelte 86 168 99 168 77 741
Haushaltsvermerk
Auslagen nach dem Auslandskostengesetz für Amtshandlungen nach den §§ 1 bis 17 Konsulargesetz und Visakautionen sind hier zu  veranschlagen.  Zurückzuzahlende Kautionsbeträge sowie Materialkosten für Passvordrucke und Visaetiketten sind durch Absetzen zu verausgaben. Erstattungen von Auslagen nach Satz 1 sind zu vereinnahmen.
Erläuterungen
Titel 11101 PDF-Druckversion    
         
119 99
-021
Vermischte Einnahmen 410 550 1 057
Haushaltsvermerk
Von den Einnahmen sind Kursverluste bei Auslandszahlungen und bei Fremdwährungsbeständen im Ausland abzusetzen.
Erläuterungen
Titel 11999 PDF-Druckversion    
         
124 01
-021
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 8 696 8 692 8 205
Haushaltsvermerk
1. Aus den Einnahmen darf zuviel einbehaltene Dienstwohnungsvergütung erstattet werden.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Räume in dem bundeseigenen Dienstgebäude der Auslandsvertretung in Moskau der Kreditanstalt für Wiederaufbau unentgeltlich überlassen werden, soweit sie keinen Kostenersatz - auch im Rahmen von Pauschalen - für derartige Unterbringung erhält.
Erläuterungen
Titel 12401 PDF-Druckversion    
         
131 02
-021
Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften im Ausland - - 1 687
Haushaltsvermerk
1. Mehreinnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 518 01, 711 11, 739 11 und 821 11 , sofern das Bundesministerium der Finanzen nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit in jedem Einzelfall eingewilligt hat.
2. Aus den Einnahmen dürfen notwendige Nebenkosten (z. B. Kosten einer Versteigerung, Vermessung und Wertermittlung sowie Steuern und Gebühren) geleistet werden.
Erläuterungen
Titel 13102 PDF-Druckversion    
         
132 01
-021
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 486 486 1 000
Haushaltsvermerk
Aus den Einnahmen dürfen beim Verkauf von Gegenständen anfallende Nebenkosten geleistet werden.
Erläuterungen
Titel 13201 PDF-Druckversion    
         
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